Kieferorthopädische Leistungen lassen sich absichern
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Wer Kinder hat weiß, dass auch in medizinischer Hinsicht hohe Kosten anfallen können. Dabei reicht es nicht immer aus, einen herkömmlichen Krankenversicherungsschutz vereinbart zu haben.
Insbesondere Besuche beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden sind mit hohen Zuzahlungen verbunden und angesichts der Tatsache, dass nahezu die Hälfte aller Kinder eine Zahnspange benötigt, sollte Eltern veranlassen, über eine Zusatzversicherung nachzudenken.
Schließlich sind kieferorthopädische Behandlungen langwierig und können am Ende, orientiert am Aufwand, mit einigen Tausend Euro verbunden sein. Selbst wenn die Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten übernehmen, müssen Eltern in der Regel draufzahlen. Ungleich höher fällt die Rechnung aus, wenn es sich um aufwendige Behandlungsmethoden handelt, oder ein teures Material verwendet werden soll.
Eine private kieferorthopädische Zusatzversicherung trägt einen Teil dieser Kosten, wenn der Versicherungsvertrag bereits im frühen Kindesalter abgeschlossen wurde. Doch nicht einzig und allein die Höhe der Beitragskosten sollte die Wahl der individuell passen Zusatzversicherung beeinflussen. Von noch größerer Bedeutung ist der gebotene Leistungsumfang. Als optimal erweist sich der Vertrag für eine kieferorthopädische Zusatzversicherung immer dann, wenn eine möglichst hohe Summe der Privatbehandlung erstattet wird, oder eine Behandlung mit Kassenanteil übernommen wird.
Sinn macht diese Zusatzversicherung in der Regel jedoch nur für Kinder. Wenngleich es auch Verträge für Erwachsene gibt, ist der Leistungsumfang meist sehr eingeschränkt.
Verlangt ein Erwachsener beispielsweise eine Kieferkorrektur aus ästhetischen Gründen, wird diese in der Regel als nicht zwingend medizinisch erforderlich eingestuft. Eine Fehlstellung, die dazu führt, lag dann meist im Kindesalter schon vor und ein Versicherungsschutz, der im Erwachsenenalter beansprucht wird, kann nicht mehr übernommen werden.
Am teuersten fallen die Behandlungen aus, die auf rein privater Basisi durchgeführt werden. Gesetzliche Krankenversicherungen treten nur für die Kosten ein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört eine ärztliche Bescheinigung für die medizinische Notwendigkeit. Hinzu kommt, dass mit der Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen werden muss, denn für Volljährige gehört die Kieferorthopädie von vornherein nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen.
Wer die geeignete Zusatzversicherung für den kieferothopädischen Bereich sucht, sollte einen Tarif auswählen, der ein Maximum für reine Privatbehandlungen zahlt und einen Hohen Anteil der privaten Zusatzkosten übernimmt.
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