Ach so?! Kieferorthopädie ist Luxus

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Krankenzusatzversicherungen helfen, die Lücken der Gesetzlichen zu schließen. Steht jedoch die Behandlung vor der Tür, droht bei Vertragsschluss der Leistungsausschluss.

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Autor: Heiner
Datum: 21.04.2009

Es ist wirklich unglaublich! Meine Tochter hatte früher eine kieferorthopädische Behandlung. Danach sah zunächst alles ganz toll aus, aber mittlerweile – sie ist jetzt 26 – hat sich alles wieder verschoben. „Da kann man nichts machen,“ sagte mir neulich mein Zahnarzt. Das würde daran liegen, dass die früher keine Einsätze hinter die Zähne geklebt hätten, wie sie es heute machen. Die verhindern, dass sich die Zähne wieder fehlstellen. Seine Tochter stehe vor dem selben Problem. „Das war damals so. Da muss man dann eben nochmal hin,“ meinte er.

Tja, aber mit dem Unterschied, dass die Kasse jetzt nicht mehr zahlt! Sie ist erwachsen und darf die 2000 Tacken selbst berappen. Wenn wir damals eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hätten, wäre das ja alles kein Thema. Aber zu dem Zeitpunkt haben wir ja auch noch keine Notwendigkeit dafür gesehen und Krankenzusatzversicherungen waren ja auch noch nicht so geläufig. Aber als die Notwendigkeit dafür sichtbar wurde, hätte sie ja niemand mehr versichert – gerade weil man ja sehen konnte, dass die Zähne sich wieder verschieben.
Offenbar sind gerade Zähne heute ein Luxusgut geworden.


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Anmerkung der Redaktion:

Wir verstehen Ihren Unmut. Zuerst setzt man sich der Tortur der Spange aus, dann war die Quälerei auch noch umsonst und schließlich darf man sich ihr noch einmal aussetzen und alles selbst bezahlen. Das ist wahrlich unschön.

Ihrer Schilderung entnehmen wir sechs Probleme, die zum Desaster geführt haben:

1. Problem: erneute Fehlstellung
Ehemalige Patienten klagen häufig darüber, dass sich nach der Behandlung die Zähne wieder verschieben. Insbesondere die Frontzähne neigen dazu. Fasern in den Knochenfächer ziehen praktisch an den Zähnen und so tendieren diese dazu in die vormalige Position zurückzuwandern.

2. Problem: kein Retainer
Heute werden so genannte Retentionsverfahren angewandt, die genau das verhindern sollen. Das kann z.B. ein Draht sein, der von hinten gegen die Zähne geklebt wird, der so genannte Retainer. Früher war das nicht üblich und so kommt es häufig zu einer Rückwanderung, die unter Umständen nicht rechtzeitig erkannt wird.

3. Problem: Nachbesserungsbedarf zu spät festgestellt
Wandern die Zähne zurück, ist schnelles Handeln angesagt. Der Kieferorthopäde ist zwei Jahre lang an eine Garantie gebunden. Darüber hinaus ist die Erhaltung der Zahnstellung Sache des Patienten. Für die notwendige Zweitbehandlung kommt die Kasse nicht auf.

4. Problem: Auch die Zusatzversicherung hilft Ihnen nicht weiter.
Es ist häufig in der Versicherungswelt der Fall, dass Vorerkrankungen nicht versichert werden. Das trifft auch auf die Zahnzusatzversicherung zu. Ist also einmal eine erneute Zahnfehlstellung vorhanden bzw. diagnostiziert worden, müssen Sie das wahrheitsgemäß in den Gesundheitsfragen angeben. Das wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Übernahme der Behandlungskosten hierfür ausgeschlossen wird. Wie Sie es bereits gesagt haben: Ihre Tochter bleibt leider auf den Kosten sitzen.

5. Problem: kein doppelter Boden
Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig abzusichern. Das ist der Grundgedanke der Absicherung: Maßnahmen ergreifen, bevor es zu einer Gefährdung kommt. Denkt man zu spät daran, gar erst, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist die Absicherung entweder nicht mehr möglich, extrem teuer oder aber nur unter erschwerten Bedingungen machbar.

6. Problem: Kassenleistungen reichen nicht aus
Wer sich einen Überblick darüber verschaffen möchte, wann die Gesetzliche leistet und wann Lücken bestehen - wie bei der kieferorthopädischen Behandlung für Erwachsene -, kann sich hier informieren. Aus diesem traurigen Beispiel sollte man die Konsequenz ziehen, relevante Versorgungslücken rechtzeitig mit einer Zusatzversicherung auszugleichen.

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