Die Kfz-Versicherung kündigen – diese Möglichkeiten gibt es
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Die Beitragsunterschiede zwischen den Kfz-Versicherern sind sehr groß und können bis 500 Euro ausmachen. Kfz-Beiträge sparen zu können ist einer der Hauptgründe für die Kündigung der Kfz-Versicherung. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Lesen Sie hier mehr über diese Themen:
1. Anschlussversicherung noch vor dem Wechsel
2. Ordentliche Kündigung
3. Kündigung nach Beitragserhöhung
4. Kündigung nach Schaden
5. Wegfall des Risikos
6. Kündigungsschreiben
1. Anschlussversicherung noch vor dem Wechsel
Wenn Sie nicht kündigen wollen, weil Sie ihr Auto verkaufen, sondern zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln wollen, sollten Sie sich im Vorfeld um eine Anschlussversicherung kümmern. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, kein nahtloser Übergang zum anderen Versicherer möglich sein, wären Sie ohne Versicherungsschutz. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Auto nicht bewegen.
2. Ordentliche Kündigung
Man kann die Kfz-Versicherung ordentlich, das heißt fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Zumeist fällt dieses auf den 31. Dezember. Bei einer einmonatigen Kündigungsfrist muss das Schreiben also spätestens am 30. November bei der Versicherung eingegangen sein.
3. Kündigung nach Beitragserhöhung
Ihr Versicherer erhöht die Beiträge um mehr als 5% oder um mehr als 25% in Relation zum ersten Beitrag. Auch nach dem Zugang einer Mitteilung über eine solche Beitragserhöhung können Sie kündigen, denn der Gesetzgeber räumt Ihnen für diesen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat nach Zustellung der Mitteilung.
4. Kündigung nach Schaden
Wenn die Versicherung einen Schaden reguliert hat oder aber die Regulierung abgelehnt hat oder Sie mit der Regulierung unzufrieden sind, können Sie kündigen. Hier gilt eine Kündigungsfrist nach Zugang des Schreibens über die Regulierung oder Nichtregulierung des Schadens von üblicherweise 2 Wochen oder einem Monat. Lesen Sie hierzu noch einmal in Ihrem Vertrag nach.
5. Wegfall des Risikos
Natürlich kann man auch kündigen, wenn man sein Auto verkauft oder der Versicherungsgrund aus anderen Gründen wegfällt. Man nennt dies Fortfall des versicherten Risikos. Dann genügt eine schriftliche Mitteilung an den Versicherer.
6. Kündigungsschreiben
Eine Kündigung muss nicht nur fristgerecht beim Versicherer eingehen. Sie muss auch in entsprechender schriftlicher Form erfolgen. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Wenn Sie einen Vordruck für Ihr Schreiben brauchen, können Sie sich an diesen Musterschreiben orientieren:
Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung - ordentliche Kündigung.doc
Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung - Kündigung nach Beitragserhöhung.doc
Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung - Kündigung nach Schaden.doc
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