Fairer Beitrag zur Kfz-Versicherung durch Schadenfreiheitsrabatt
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Die Beiträge zur Kfz-Versicherung richten sich nach dem Risiko, das der Versicherer trägt. Wer viele Unfälle verursacht oder Fahranfänger ist, der muss eine höhere Prämie zahlen.
Den Ratgeber im PDF-Format gibt's hier:
Schadenfreiheitsrabatt.pdf
Lesen Sie in diesem Ratgeber mehr über folgende Themen:
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
- Schadenfreiheitsrabatt bei Versicherungswechsel
- Fahranfänger und junge Autofahrer
- Rabatt beim Schadenfreiheitsrabatt
- Schadenklassen
- Rückstufung bei Schaden
- Rabattretter
- Rabattschutz
- Schaden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Je länger jemand unfallfrei fährt, desto wahrscheinlicher ist es, dass es sich hier um einen guten, sicheren Fahrer mit ausreichend Erfahrung im Straßenverkehr handelt. Das bedeutet für die Versicherung, dass ihr Risiko, einen Schaden begleichen zu müssen, recht gering ist. So belohnt sie solche Fahrer mit einem Schadenfreiheitsrabatt, der zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen führt. Dieser Rabatt richtet sich nach der Schadenfreiheitsklasse, welche wiederum abhängig von den schadenfrei gefahrenen Jahren ist, in denen ein Fahrzeug auf den Namen dieses Fahrers versichert war. Die Regel lautet wie folgt: je mehr schadenfreie Jahre, desto höher die Schadenfreiheitsklasse, desto geringer der Prozentsatz des Schadenfreiheitsrabattes (Beitragssatz) und und desto geringer der Versicherungsbeitrag. Ein Schadenfreiheitsrabatt wird sowohl bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung, als auch bei der Vollkaskoversicherung gewährt.
Schadenfreiheitsrabatt bei Versicherungswechsel
Welcher Schadensfreiheitsrabatt gewährt wird, ist abhängig von der gewählten Versicherung. Daher sollte man bei einem Kfz-Versicherungs-Vergleich auch auf dieses Kriterium achten. Auskunft über den Schadenfreiheitsrabatt gibt die Anlage zum Versicherungsschein, welche Bestandteil des Vertrages ist. Bei einem Versicherungswechsel erfragt die neue Versicherung bei der vorherigen das Rabattgrundjahr (die Anzahl der schadenfreien Jahre) und berechnet auf dieser Grundlage den Schadenfreiheitsrabatt, den sie dem Versicherungsnehmer gewähren kann. So kann ein Versicherungswechsel also zu einem höheren Schadenfreiheitsrabatt führen bzw. auch bei einer Neuversicherung nach einem Schaden einen Rabattverlust dämpfen oder sogar ganz abwenden. Mehr über den Rabattverlust und die Rückstufung lesen Sie in diesem Ratgeber unter den Abschnitten Schadenklassen, Rückstufung bei Schaden und Schaden selbst zahlen?
Fahranfänger und junge Autofahrer
Sie zahlen die höchsten Beiträge zur Kfz-Versicherung: Fahranfänger und junge Männer. Sie stellen für die Versicherung das höchste Risiko dar, weil sie statistisch gesehen sehr wahrscheinlich einen Unfall haben werden. Fahranfänger steigen bei der Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) ein; sie haben noch keine schadenfreien Jahre vorzuweisen. Das entspricht dann zumeist 230% Betragssatz. Je niedriger dieser Prozentsatz ist, desto geringer ist die zu zahlende Versicherungsprämie. Den genauen Prozentsatz kann man in seinen Tarifbedingungen nachlesen. Ab einer dreijährigen Fahrpraxis hingegen erhält man SF 1/2, was zumeist 140% entspricht. Wichtig ist, dass es sich um einen EU-Führerschein handelt. Ist das Land, in welchem der Führerschein gemacht wurde, kein Mitgliedsstaat der EU, so wird dies von der Versicherung nicht anerkannt und man beginnt bei SF 0. Eine Besonderheit besteht, wenn die Eltern bei derselben Gesellschaft mit mindestens SF 1/2 versichert sind. Dann ist es auch einem Fahranfänger möglich, mit SF 1/2 einzusteigen. Ob dies bei dem bestehenden Versicherer auch so gehandhabt wird, sollte unbedingt zuvor in Erfahrung gebracht werden.
Rabatt beim Schadenfreiheitsrabatt
Neben der beschriebenen Möglichkeit über die elterliche Police als Fahranfänger zu sparen, gibt es noch zwei weitere Rabatte: die Zweitwagenregelung und die Ehegattenregelung. Bei der Zweitwagenregelung wird der Zweitwagen oder andere zusätzliche Fahrzeuge des Versicherungsnehmers günstiger bewertet, wenn der Erstwagen zumindest bei SF 1/2 eingestuft wurde. Die Ehegattenregelung sieht vor, dass bei Vorhandensein eines versicherten Fahrzeugs mit mindestens SF 1/2, ein Ehepartner ein zweites Fahrzeug auf sich anmelden kann, das auch von zum selben Schadenfreiheitsrabatt versichert wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Ehepartner, der bislang ohne eigenes Auto war, mindestens seit einem Jahr den Führerschein besitzt.
Schadenklassen
Ein Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt. Er wird nach seiner Schwere in eine Schadensklasse (Klasse S und M) eingestuft. Auch hierbei handelt es sich um einen Prozentsatz. So führt etwa ein selbst verursachter Unfall, bei welchem die Versicherung zahlen muss, zu einer Erhöhung des Prozentsatzes des Schadenfreiheitsrabattes und damit ab dem kommenden Jahr zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags.
Rückstufung bei Schaden
Ein Schaden, den die Versicherung begleichen muss, führt zur Einstufung in eine Schadensklasse und zu einer sogenannten Rabattbelastung bzw. einem Rabattverlust. So wird der Schadenfreiheitsrabatt belastet, indem sich der Prozentsatz erhöht und höhere Beiträge fällig werden. Wie man durch ein schadenfrei gefahrenes Jahr in der Schadenfreiheitsklasse steigt und analog durch einen niedrigeren Beitragssatz einen größeren Schadenfreiheitsrabatt erhält, so hat ein Unfall den gegenteiligen Effekt. Der Beitragssatz wird zurückgestuft, sodass sich der Versicherungsbeitrag erhöht. Das bezeichnet man als Rückstufung im Schadensfall.
Rabattretter
Wenn man eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, wirkt sich eine Rückstufung nicht in einer Beitragserhöhung aus. Das liegt daran, dass mehreren Schadenfreiheitsklassen derselbe Beitragssatz zugeordnet ist. So genießt man bei SF-Klasse 25 z.B. einen SF-Rabatt von 30%. Wenn bei einem Schaden nun die Rückstufung erfolgt, landet man in SF-Klasse 24, in welcher noch immer 30% Rabatt gewährt werden. Das nennt man Rabattretter.
Rabattschutz
Man kann auch mit seiner Versicherung vereinbaren, dass man bspw. einen Schaden pro Jahr oder drei innerhalb der Versicherungslaufzeit „frei“ hat. Erst wenn die Anzahl der vereinbarten Schäden überschrittenwird, erfolgt eine Rückstufung. Diese Vereinbarung kostet zusätzlich. Darüber hinaus kann sie an Bedingungen geknüpft sein, wie das vorherige Erreichen einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse oder die Einschränkung auf einen bestimmten Fahrer.
Schaden selbst zahlen?
Wenn es zu einem Schaden gekommen ist, muss es durch die Rückstufung im Schadensfall nicht immer sinnvoll sein, die Versicherung den Schaden begleichen zu lassen. So stellt sich die Frage: Ist es unterm Strich günstiger, den Schaden selbst zu tragen, als ihn der Versicherung zu übergeben und so die Beitragserhöhung in Kauf nehmen zu müssen? Wem diese Entscheidung nicht bereits durch die Schadenshöhe und die eigenen finanziellen Mittel abgenommen wird, der muss sich ausrechnen lassen, welche Maßnahme sich im konkreten Fall eher lohnt. Das hängt wiederum von den geltenden Rückstufungssätzen ab, die nicht bei allen Versicherern und allen Tarifen gleich sind. Die Faustregel lautet: Schäden unter 1.000 Euro sollte man selbst begleichen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei manchen Anbietern der Vollkaskoversicherung ist es im Übrigen möglich, einen Schaden zurückzukaufen. Das heißt, wenn die Versicherung in die Schadensabwicklung bereits eingetreten ist oder diesen schon beglichen hat, ist es möglich, über das Zahlen der Erstattungssumme der Versicherung den Schaden praktisch wieder „abzukaufen“, sodass es nicht zu einer Rückstufung kommt. Hierfür gibt es jedoch eine Frist. In der Regel beträgt sie 6 Monate.
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