Totalschaden: Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nicht alle Kosten
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Wird ein Fahrzeug total beschädigt, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Besitzer des Wagens nicht 100% der Reparaturkosten.
Ein Fahrzeugbesitzer kann infolge eines unverschuldeten Unfalls von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung keine vollständige Übernahme der Kosten für die Reparatur des Wagens (keine Notreparatur) verlangen.
Im Rahmen seines Integritätsinteresses, also des Rechtes auf einen vollständigen Schadensersatz, kann der Besitzer des Fahrzeugs nicht erwarten, dass sein Auto auf Kosten der Versicherung vollständig wiederhergestellt wird, wenn die Kosten hierfür über eine bestimmte Summe hinausgehen.
Die Versicherung zahlt maximal den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs plus 30% dieses Wertes. Anders formuliert erstattet die Versicherung also 130% des Wiederbeschaffungswertes. Dabei ist auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen. So urteilte der Bundesgerichtshof (AZ: VI ZR 100/08).
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