Urteil zur Kfz-Haftpflicht: Haltender Bus bedeutet Schritttempo
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Sobald ein Linien-Bus Halt macht, müssen Autofahrer ihr Tempo auf Schritt-Geschwindigkeit senken. Wegen der aussteigenden Fahrgäste muss jederzeit Bremsbereitschaft bestehen. Das hat das Saarländische OLG entschieden.
Eine Autofahrerin hat mit der innerorts vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50 km/h einen Bus überholen wollen und dabei einen Mann erfasst, der vor dem Bus die Straße überquerte. Ihrer Argumentation, den Mann treffe wegen seines grob fahrlässigen Verhaltens die Hauptschuld, konnte das Gericht nicht folgen. Nicht der Mann währe überwiegend für den Unfall verantwortlich, sondern sie. Denn wenn ein Bus hält, müssten Fahrer ihre Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass eine Bremsbereitschaft jederzeit gegeben ist, weil man mit aussteigenden Fahrgästen rechnen müsse, urteilte das Gericht. So sprach es der Autofahrerin den Großteil der Schuld mit 60% zu. Schdensersatz bzw. Schmerzensgeld müsse von ihrer Seite bzw. seitens der Kfz-Haftpflichtversicherung gezahlt werden.
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