Schutz der Kfz-Versicherung entfällt bei Unfall-Flucht

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Im vorliegenden Fall musste die Vollkaskoversicherung eines Autofahrers einen Schaden nicht zahlen, weil es sich hierbei um Unfallflucht handelte, auch wenn Auto und Papiere am Unfallort hinterlassen wurden.

Vor dem Saarländischen Oberlandesgericht wurde ein Fall verhandelt, in welchem ein Autofahrer folgenden Unfall verursacht hat: In der Nacht kam er in einer Kurve von der Straße ab und fuhr gegen die Einfriedung eines Grundstücks. Das beschädigte sein Auto erheblich. Der Fahrer gab an, ein Zeuge hätte ihm dazu geraten, den Ort des Geschehens zu verlassen und nachhause zu gehen. Es gab einen weiteren Zeugen, dem der Autofahrer aus dem Weg gehen wollte. Am Unfallort hinterließ der Fahrer sowohl den Wagen selbst, als auch die Papiere. Am nächsten Morgen meldete er sich bei der Polizei.

Das Oberlandesgericht entschied in diesem Fall, dass der Fahrer Unfallflucht begangen hat und die Vollkasko-Versicherung für den Schaden nicht aufkommen muss (AZ: 5 U 424/08). Tatsächlich hätte der Unfallfahrer vor Ort bleiben müssen, damit sich den Beamten die Gelegenheit bietet, seine Personalien festzustellen und sich über die Art der Unfallbeteiligung des Fahrers ein Bild machen zu können. Darüber hinaus war es dadurch den Beamten nicht mehr möglich festzustellen, ob eventuell Alkoholkonsum im Spiel war.

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