Wer beim Tempo lügt, riskiert Schutz der Vollkaskoversicherung

Jetzt günstigen Anbieter finden
100% kostenlos

Im vorliegenden Fall wurde bei der Geschwindigkeit ein bisschen geschummelt. Das fand die Kaskoversicherung heraus und verweigerte die Leistung.


Ein Autofahrer hat einen Unfall selbst verschuldet. Diesen Unfall mit seinem versicherten Ferrari zeigte er seiner Vollkaskoversicherung an. In der Schadensmeldung schwindelte er jedoch bei der Geschwindigkeit, mit welcher es zum Unfall kam. So gab der Mann an, 70 km/h gefahren zu sein.

Die Versicherung konnte über einen Gutachter nachweisen, dass der Fahrer wesentlich schneller unterwegs gewesen sein musste. Laut Gutachten waren es mindestens 95 Stundenkilometer. Die Versicherung sah hierin eine Obliegenheitsverletzung, weshalb sie den Schadensersatz verweigerte. Das sah das Saarländische Oberlandesgericht ebenso (AZ: 5U78/08). Der Unfall habe sich an einer Stelle ereignet, an welcher maximal 70 km/h hätten gefahren werden dürfen. Somit könne die Geschwindigkeitsübertretung eine grobe Fahrlässigkeit darstellen. Sicher wäre zumindest eine Mitschuld des Autofahrers, welche über die 2.500 Euro-Selbstbeteiligung hinaus ginge. Die Unehrlichkeit bei der Geschwindigkeitsangabe wertete das Gericht als arglistige Täuschung. So ging der Versicherte leer aus und musste seinen auf 67.700 Euro bezifferten Schaden selbst tragen.

  • Currently 0/5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung: 0/5 (0 Stimmen)

Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben

Beiträge aus der Kategorie Kfz-Versicherung > Welt der Versicherungen > per E-Mail abonnieren:

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich vom Experten an:
Kfz-Versicherung

Ach so?!

Wichtige Dinge, einfach erklärt.

Ach so?! Beitrag zur Kfz-Versicherung abhängig vom Wohnort?

Ach so?! Oldtimer-Versicherung besser als Kfz-Versicherung?

Ach so?! Kfz-Versicherung erhöht Beitrag um 14%!

mehr

Welt der Versicherungen

Interessantes das Sie schon immer wissen wollten.

Gewerbeversicherungen: Kostenfaktor oder Kapitalschutz?

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wird geahndet

Das Provisionsabgabeverbot ist gekippt: Vor- und Nachteile

mehr

Tools & Rechner

Versicherungen einfach online vergleichen:
Privathaftpflicht Rechtsschutz
Wohngebäude Hausrat
Unfall Risikoleben
Haus & Grund Bauleistungen
Tierhalter Öltank
Support-AnfrageSitemap Impressum Pressebereich Partnerprogramm Ihre News hier!
Mehr Informationen über die Baufinanzierung finden Sie hier.

Kostenloser Online Versicherungsvergleich für Versicherungen

© 2003-2011 finance-store.de - Ein Produkt der finads GmbH