Wer beim Tempo lügt, riskiert Schutz der Vollkaskoversicherung
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Im vorliegenden Fall wurde bei der Geschwindigkeit ein bisschen geschummelt. Das fand die Kaskoversicherung heraus und verweigerte die Leistung.
Ein Autofahrer hat einen Unfall selbst verschuldet. Diesen Unfall mit seinem versicherten Ferrari zeigte er seiner Vollkaskoversicherung an. In der Schadensmeldung schwindelte er jedoch bei der Geschwindigkeit, mit welcher es zum Unfall kam. So gab der Mann an, 70 km/h gefahren zu sein.
Die Versicherung konnte über einen Gutachter nachweisen, dass der Fahrer wesentlich schneller unterwegs gewesen sein musste. Laut Gutachten waren es mindestens 95 Stundenkilometer. Die Versicherung sah hierin eine Obliegenheitsverletzung, weshalb sie den Schadensersatz verweigerte. Das sah das Saarländische Oberlandesgericht ebenso (AZ: 5U78/08). Der Unfall habe sich an einer Stelle ereignet, an welcher maximal 70 km/h hätten gefahren werden dürfen. Somit könne die Geschwindigkeitsübertretung eine grobe Fahrlässigkeit darstellen. Sicher wäre zumindest eine Mitschuld des Autofahrers, welche über die 2.500 Euro-Selbstbeteiligung hinaus ginge. Die Unehrlichkeit bei der Geschwindigkeitsangabe wertete das Gericht als arglistige Täuschung. So ging der Versicherte leer aus und musste seinen auf 67.700 Euro bezifferten Schaden selbst tragen.
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