Ratgeber Kfz-Versicherung

Jetzt günstigen Anbieter finden
100% kostenlos

Hier können Sie sich über folgende Themen zur Kfz-Versicherung informieren:

1. Kfz- oder Auto-Versicherung
2. Kfz-Haftpflichtversicherung
3. Kaskoversicherung
4. Kfz-Rechtsschutzversicherung
5. Insassen-Unfallversicherung
6. Kfz-Schutzbrief


1. Kfz- oder Auto-Versicherung

Motorisierte Fahrzeuge werden mit einer Kfz-Versicherung abgesichert. Hierbei handelt es sich um einen Oberbegriff für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung, die Kfz-Rechtsschutzversicherung, die Insassen-Unfallversicherung und den Schutzbrief.

Kfz-Versicherungen werden typenbezogen abgeschlossen. So gibt es für den PKW die PKW- oder auch Autoversicherung und für Motorräder die Motorrad-Versicherung. Darüber hinaus gibt es die Quad- oder Trike-Versicherung, die Oldtimer-Versicherung, Youngtimer-Versicherung oder Newtimer-Versicherung, eine Sportwagen-Versicherung, die Wohnmobil-Versicherung sowie die LKW-Versicherung.
Weil Wohnwagen und Anhänger keinen Motor haben, zählen sie nicht zu den Kfz-Versicherungen. Doch auch sie lassen sich über eine Wohnwagenversicherung bzw. eine Anhängerversicherung schützen.


2. Kfz-Haftpflichtversicherung

Pflichtversicherung
Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen in Deutschland über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden. Kommt jemand durch Nutzung des Fahrzeuges zu Schaden, so deckt sie die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen.Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Leistung
Im Sach-Schadensfall zahlt die Versicherung die Reparaturkosten und einen schadens- und fahrzeugabhängigen Betrag zum Ausgleich der Wertminderung. Ist es zu einem Totalschaden gekommen, erstattet sie die Wiederbeschaffungskosten abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Die Haftpflichtversicherung leistet maximal bis zur Deckungssumme. Diese darf nicht unter 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, einer Million für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden liegen. Bei Schäden, die höher beziffert werden, muss der Schädiger die Differenz selbst ausgleichen. Die Versicherung ist verpflichtet zu leisten. Ausnahmen bestehen bei Vorsatz – hier muss sie gar nicht zahlen – sowie bei Fahrerflucht, Führen des Fahrzeugs im alkoholisierten Zustand und unbefugter Nutzung des Fahrzeugs – in diesen Fällen muss sie zwar in Leistung gehen, kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Schädiger zurückholen.

Abschluss
Die Versicherung schließt der Fahrzeughalter auf das Fahrzeug ab; alle Fahrer sind mitversichert. Dabei muss die Versicherung den Antragsteller versichern (Kontrahierungszwang) und darf nur ihn unter ganz bestimmten Bedingungen ablehnen. Die Versicherung wird bei privaten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen.

Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt räumt dem Versicherungsnehmer eine Beitragsreduktion ein, wenn eine längerfristige Schadenfreiheit (abgekürzt SF) vorliegt. Wie es den Bonus bei Unfallfreiheit gibt, gibt es auch Maluspunkte bei häufigen Schäden. So passt die Versicherung den Beitrag an das Risiko an. Bei einem „SF 5“ beispielsweise, ist der Fahrer fünf Jahre lang schadenfrei gewesen. Hierfür gewähren die Versicherer einen Schadenfreiheitsrabatt, der auf den Beitrag angerechnet wird. Wie hoch die Reduktion genau ausfällt, ist unterschiedlich. Im Schadensfall werden hingegen Schadenfreiheitsjahre vom Guthaben abgezogen. Wie viele Jahre man zurückgestuft wird, bemisst die Versicherung. Es gibt aber auch Tarife, bei denen der Versicherte einen Schaden oder sogar eine bestimmte Anzahl an Schäden „frei“ hat. In diesem Fall erfolgt dann also keine Rückstufung.

Beitrag
Obwohl man bei einer Pflichtversicherung geneigt sein mag zu denken, dass die Beiträge bei den Versicherern identisch oder zumindest ähnlich hoch sind, ist das Gegenteil der Fall. Die Beiträge variieren stark in ihrer Höhe. Da sie mit dem Schadenfreiheitsrabatt verrechnet werden und auch hier die Berechnungsgrundlage bei den Anbietern nicht gleich ist, sollte unbedingt verglichen werden. Die Prämien werden ferner durch den Fahrzeugtyp (Typenklassen) und den Ort der Zulassung bzw. den Wohnsitz (Regionalklassen) beeinflusst. Im Privatbereich können sich außerdem diese Faktoren (sogenannte weiche Tarifmerkmale) auf die Beitragshöhe auswirken: das Alter des Versicherten, ggf. sein Beruf, seine „Punkte“ beim Verkehrszentralregister, das Ausstelldatum seiner Fahrerlaubnis, das Baujahr des Fahrzeugs, der Ort, an welchem es gewöhnlich abgestellt wird, die jährliche Fahrleistung, die Fahrer (Einschränkungen), ihr Alter und Geschlecht sowie Kinder, die mit im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Einige dieser Punkte können sich im Laufe der Zeit ändern. Deshalb sollte man in regelmäßigen Abständen noch einmal die Police durchsehen und die Angaben ggf. aktualisieren lassen.

Kündigung
Wenn man seine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht kündigt, so verlängert sie sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss schriftlich bis einen Monat vor Hauptfälligkeit erfolgen. Abgesehen von dieser sogenannten ordentlichen Kündigung, gibt es weitere Möglichkeiten, einen Vertrag zu beenden. Dazu gehört der Wegfall der Versicherungssache, also der Verkauf oder ein Totalschaden. Auch wenn man sein Fahrzeug stilllegen möchte, kann man nach der sogenannten Ruhe-Versicherung den Vertrag beenden. Zahlt ein Versicherter seinen Beitrag nicht, so kann ihm außerordentlich gekündigt werden. Auch bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer von diesem Recht Gebrauch machen.
Auch dem Versicherten steht ein außerordentliches Kündigungsrecht, das Kfz-Sonderkündigungsrecht, zu. Das ist der Fall, wenn der Beitrag durch den Versicherer erhöht wird, auch wenn der Grund in einer Änderung der Typenklasse oder der Regionalklasse liegt bzw. wenn es zu einem Schaden gekommen ist. Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung der Beitragserhöhung erfolgen. Sollten die Beiträge bereits gezahlt worden sein, kann man sich diese zurückholen.


3. Kaskoversicherung

Begriff
Was bedeutet eigentlich Kasko? Die Bedeutung des Wortes Kasko verdeutlicht bereits, was die eigentliche Aufgabe der Kaskoversicherung ist. Das Wort stammt aus der spanischen Seefahrt. Casco steht für Schiffsrumpf oder Schiffskörper und stammt von „cascar“ ab, was „zerbrechen“ bedeutet. Die Transportversicherungen sind die ältesten Versicherungsprodukte, die es gibt. Da in der Seefahrt nicht nur die wertvolle Ladung, sondern insbesondere auch die hochseetauglichen Transportmittel gegen Risiken wie Piraten oder Stürme geschützt werden mussten und die Spanier, als bedeutende Handelsmacht einst eine der größten Flotten aufwiesen, hat sich der Begriff in vielen Ländern für jene Versicherung durchgesetzt, welche nicht die Fracht oder das Transportgut, sondern das Transportmittel an sich versichert. Die Kaskoversicherung schützt also das Fahrzeug an sich und wird deshalb auch Fahrzeugversicherung genannt.

Leistung
Die Kaskoversicherung versichert Schäden am Fahrzeug selbst. Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung, welche nur den Schaden bei oder an Dritten versichert und Pflicht ist, kümmert sich die Kaskoversicherung um Schaden am eigenen Fahrzeug und ist praktisch die „Kür“.

Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung bietet Schutz bei Schäden durch Brand und Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung (Unwetterschäden müssen durch das Wetteramt bestätigt werden), Diebstahl und Raub, Glasbruch, Zusammenprall mit Haarwild (während der Fahrt) nach dem Bundesjagdgesetz (BjagdG), sofern nicht vertraglich erweitert, Marderbiss (ohne Folgeschäden) sowie Schmorschäden (Schäden der Verkabelung).
Die Teilkasko gewährt keinen Schadenfreiheitsrabatt. Ihre Beiträge sind abhängig von der Typenklasse des Fahrzeugs, dem Ort der Anmeldung (Regionalklasse), aber auch weiteren, sogenannten „weichen“ Merkmalen, wie Alter des Versicherungsnehmers und des jüngsten Fahrers, jährliche Fahrleistung, Baujahr des Fahrzeugs etc. Wer seinen Beitrag senken will, vereinbart einen Selbstbehalt (Selbstbeteiligung).

Vollkasko-Versicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet zusätzliche Absicherung. Sie schließt die Teilkasko-Leistungen mit ein. Der Vertrag besteht also nicht aus zwei Bestandteilen. Das hat unter anderem den Vorteil, dass dadurch der in der Vollkaskoversicherung gewährte Schadenfreiheitsrabatt auch den Teilkasko-Leistungen zugerechnet wird. Außerdem wird man bei Teilkasko-Schäden im Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft.
Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko bietet die Vollkasko Schutz bei Vandalismus, Schäden durch einen Unfall (selbst verschuldete Unfälle, Unfälle mit Fahrerflucht und solche, bei denen der Schuldner nicht haftbar gemacht werden kann oder selbst nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig ist).

Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz führen bei Teil- und Vollkaskoversicherung zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Auch bei Fahren ohne Führerschein und unerlaubter Nutzung des Fahrzeugs muss die Versicherung nicht zahlen.


4. Kfz-Rechtsschutzversicherung

Die Kfz- oder auch Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft Versicherungsnehmern ihr Recht in Verkehrsbelangen durchzusetzen. Sollte bspw. nach einem Unfall der Schädiger darauf bestehen, den Unfall nicht verursacht zu haben und daher den Schaden nicht ersetzen wollen, muss ein Anwalt her, der Fall landet vor Gericht und Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen und so weiter stehen an. Solche Kosten würde eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernehmen. Darüber hinaus gibt sie juristischen Rat und vertritt ihre Versicherungsnehmer vor Gericht.
Abgesehen von Unfällen kann die Kfz-Rechtsschutzversicherung auch bei Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinangelegenheiten und Autokaufverträgen hilfreich sein.

Die versicherten Personen sind der Versicherungsnehmer sowie alle berechtigten Fahrer und Mitfahrer. Versichert sind alle Kraftfahrzeuge, die auf den Versicherten zugelassen sind, Fahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen, das auf seinen Namen läuft sowie Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer gemietet hat und vorübergehend nutzt. Dazu zählen ebenfalls Anhänger.

Rechtsschutz wird im Zusammenhang mit dem Verkehr in folgenden Bereichen gewährt: Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz sowie Steuer-Rechtsschutz vor Gericht.

Weiter Informationen zur Rechtsschutzversicherung erhalten Sie hier.


5. Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung ist eine Unfallversicherung, die nur dann leistet, wenn versicherte Personen in einem versicherten Fahrzeug infolge eines Unfalls geschädigt werden. Im Regelfall wird diese Versicherung als Pauschallösung angeboten; es ist jedoch auch die Einschränkung auf Plätze oder Personen möglich. Diese Versicherung ist relativ günstig zu haben, jedoch ist sie nicht immer wirklich wichtig.

Tatsächlich leistet nämlich die Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Personenschäden. Beim Ausnahmefall Fahrerflucht würde zwar die Insassen-Unfallversicherung zahlen, jedoch gibt es für diesen Fall den Verein Verkehrsopferhilfe, in welchem alle Versicherer Mitglied sind. Sollte die Versicherung wegen Fahrerflucht nicht zahlen, tut es der Verein. Eine zweite Ausnahme besteht, wenn der Schuldiger bspw. Fußgänger ist und selbst keine private Haftpflichtversicherung hat oder nicht deliktfähig ist (bspw. Kinder). Dann würde wiederum die Insassenunfallversicherung einspringen. Doch sollte man selbst immer für diesen Fall über die Ausfalldeckung der eigenen Haftpflicht vorsorgen. Sie würde in diesem Fall die Abdeckung des Schadens übernehmen. Auch Unfallschäden beim Fahrer selbst würde die Insassen-Unfallversicherung zahlen, für die sonst keine Kfz-Versicherung aufkäme. Allerdings sollte dieser sich besser über eine private Unfallversicherung absichern. Sie bietet auch jenseits des Straßenverkehrs rund um die Uhr und weltweit Schutz.


6. Kfz-Schutzbrief

Bei einer Auto-Panne, einem Unfall oder sogar einer Reise ohne dem Fahrzeug hilft ein Kfz-Schutzbrief. Er wird von Automobilclubs und Versicherungsgesellschaften angeboten. Hier lohnt ein Preisvergleich, denn oft sind Schutzbriefe der Automobilclubs teurer, als die der Versicherer, die auch in Kombination mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden können.

Die Versicherungsgesellschaften beziehen den Versicherungsschutz im Unterschied zu den Automobilclubs nicht auf das Mitglied bzw. den Versicherungsnehmer, sondern auf das Fahrzeug. Versicherbare Fahrzeuge sind der PKW, das Wohnmobil, ein Kraftrad (Motorrad), ein Leichtkraftrad (Moped mit mehr als 80 km/h), ein Leichtkraftroller (Roller mit mehr als 80 km/h) sowie Anhänger.

Der Versicherungsschutz der Versicherungsgesellschaften umfasst unter anderem die Pannenhilfe, das Abschleppen in die nächste Werkstatt, die Bergung, ein Transport an den Zielort und zum reparierten Fahrzeug zurück, Ersatzteilversandt, Fahrzeugunterbringung, Fahrzeugrücktransport, das Stellen eines Ersatzfahrer für den Fall des krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls des Fahrers sowie Übernachtungskosten für Fahrer und berechtigte Mitfahrer. Die Reparaturkosten für das Fahrzeug sind nicht Bestandteil der Schutzbrief-Leistungen.

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich vom Experten an:
Kfz-Versicherung

Ach so?!

Wichtige Dinge, einfach erklärt.

Ach so?! Beitrag zur Kfz-Versicherung abhängig vom Wohnort?

Ach so?! Oldtimer-Versicherung besser als Kfz-Versicherung?

Ach so?! Kfz-Versicherung erhöht Beitrag um 14%!

mehr

Welt der Versicherungen

Interessantes das Sie schon immer wissen wollten.

Urteil: Voll-Kasko-Versicherung zahlt nicht bei Voll-Trunkenheit

Monatliche Zahlweise meist teurer als jährliche

Richtige Policen, günstige Tarife - Versicherung in Berlin

mehr

Tools & Rechner

Versicherungen einfach online vergleichen:
Privathaftpflicht Rechtsschutz
Wohngebäude Hausrat
Unfall Risikoleben
Haus & Grund Bauleistungen
Tierhalter Öltank
Support-AnfrageSitemap Impressum Pressebereich Partnerprogramm Ihre News hier!
Mehr Informationen über die Baufinanzierung finden Sie hier.

Kostenloser Online Versicherungsvergleich für Versicherungen

© 2003-2011 finance-store.de - Ein Produkt der finads GmbH