Kostenlos-Reparatur von Werkstatt kann Kfz-Versicherung ablehnen

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Werbeversprechen durch Anbieter von kostenlosen Steinschlag-Reparaturen, müssen diese auch einhalten, wenn der Kfz-Versicherer die Kostenübernahme verweigert.

Unternehmen lassen sich gern bei Werbeversprechen ein Hintertürchen offen. So war es bisher auch bei der Autoglas-Reparatur.
Die Kfz-Versicherung kommt in der Regel für den Steinschlag in der Windschutzscheibe auf und Kunden werden damit von Werkstätten gern geködert. Jedoch gibt es auch Ausnahmen in den Policen. So entfällt der Selbstbehalt beispielsweise nicht, wenn die Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss. Auch kann eine Versicherung die Kostenübernahme verweigern, wenn der Autofahrer eine Police mit Werkstattanbindung hat und die Reparatur von einer anderen Werkstatt vornehmen lässt. Müssen aus diesen oder anderen Gründen, die Autofahrer doch die Kosten der Reparatur selbst tragen, geben sie gern den Versicherern die Schuld an diesem Dilemma. Aus diesem Grund sind Autoversicherer gar nicht gut auf Reparatur-Anbieter mit dieser Werbung zu sprechen.
Das Amtsgericht in Meiningen hat nun aber ein Urteil gefällt, nachdem Anbieter, die mit kostenloser Steinschlagreparatur werben, dieses Versprechen in jedem Fall einhalten müssen. Das heißt, wenn die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, bleibt die Werkstatt auf den Kosten sitzen.

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