Keine Beiträge zur Kfz-Versicherung bei Leistungsverweigerung

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Frühere Kunden des in Insolvenz gegangenen Kfz-Versicherungs-Anbieters International Insurance Corporation, sollen alle bis zum Eingang der Kündigung noch offenen Beiträge zahlen, obwohl eine hundertprozentige Leistung nicht gegeben war. Der Bund der Versicherten rät davon ab.

Wie wir schon vor einiger Zeit berichteten, geriet der niederländische Anbieter von Kfz-Versicherungen International Insurance Corporation 2010 in Zahlungsschwierigkeiten. Als Herausgeber von Ineas- und LadyCarOnline-Verträgen waren damit ca. 50.000 deutsche Versicherte betroffen.
Test.de sowie der Bund der Versicherten rieten damals allen deutschen Kunden ihre Verträge fristlos zu kündigen. Ab Eingang der Kündigung beim Versicherer brauchten diese dann keine Beiträge mehr zur Kfz-Versicherung zu leisten.
Der Insolvenzverwalter fordert nun allerdings alle Beiträge für den Zeitraum, indem zwischen Versicherung und Versicherten noch ein Vertrag bestand. Der Bund der Versicherten rät jedoch, die Beiträge zu verweigern, die ab Bekanntwerden der Zahlungsschwierigkeiten zu zahlen gewesen wären.
Nach deutschem Recht gilt, dass bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen (bei gegenseitigen Verträgen), auch die Gegenleistung, hier die Zahlung der Beiträge, nicht erbracht werden muss. Fraglich ist, ob dies nach niederländischen Recht auch gilt.
Der Bund der Versicherten verspricht indessen, alle betroffenen Kunden zu unterstützen und mit dem Insolvenzverwalter zu verhandeln.

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