Ohne Winterreifen: Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt trotzdem

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Die seit knapp zwei Wochen in Kraft getretene Winterreifen-Verordnung sorgt für Chaos. Die Nachfrage nach Winterreifen ist dementsprechend angestiegen, jedoch an das Angebot nicht mithalten. Wer noch nicht vollständig ausgerüstet einen Unfall verschuldet, kann trotzdem auf die Leistung seine Kfz-Haftpflichtversicherung zählen.

Seit knapp zwei Wochen sind Winterreifen nun Pflichtsache für alle Autofahrer. Doch mit ihrer ersten Bewährungsprobe bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, kamen auch die ersten Kritiken auf. Was genau muss denn ein Winterreifen ausmachen? Eine klare und allgemeingültige Definition hierzu gibt es nicht. Zwar haften Winterreifen einen Schneeflockensymbol an, jedoch werden diese Reifen nicht von einem unabhängigen Prüfer auf ihre Schneetauglichkeit getestet. Auch die neue Verordnung macht diesen Punkt nicht deutlicher. Die jetzigen Vorschriften, unter welchen Bedingungen Winterreifen Pflichtsache sind, sind zwar deutlicher aber das M+S Symbol, welches hier als Erkennungsmerkmal hinhalten muss, ist veraltet und sagt nichts über die Qualität der Reifen aus. So ist wohl das einzig Sichere, dass man bei Verletzung der Pflichterfüllung, mit höheren Bußgeldern rechnen muss.
Wer außerdem aufgrund eines nicht verkehrssicher ausgestatteten Fahrzeugs einen Unfall zu verschulden hat, bei dem zahlt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung immer den Schaden des Unfallopfers, jedoch kann die Vollkaskoversicherung in Extremfällen den Leistungsumfang kürzen.
Auf den Nachfrage-Boom, der der Verordnung folgte, waren die Reifenhersteller nicht vorbereitet. Da es scheinbar für Autofahrer immer wieder überraschend ist, dass im Winter auch Schnee fällt, besorgen sich viele Autofahrer das nötige Utensil erst, wenn der erste Schnee schon gefallen ist. So gab es entsprechend dem Nachfrageüberhang, lange Wartelisten und die Preise für Winterreifen sind teilweise in astronomische Höhen geklettert. Wer deshalb auf Mietwagen umsteigen musste, musste die teilweise saftigen Aufpreise für Winterreifen akzeptieren oder einen nicht verkehrssicheren Mietwagen in Kauf nehmen.

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