Kündigung versäumt? Kfz – Sonderkündigungsrecht nutzen

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Wer nicht spätestens bis gestern die schriftliche Kündigung beim Kfz-Versicherer eingereicht hat, dessen Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Jedoch kann man noch sein Sonderkündigungsrecht nutzen, sollte es zu einer Beitragserhöhung kommen.

Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet der Vertrag je am 31.Dezember eines Jahres. Um günstigere Konditionen bei einem anderen Anbieter wahrnehmen zu können, wollen deshalb viele Versicherungskunden diesen rechtzeitig kündigen. Jedoch muss dazu die Kündigungsfrist von einem Monat gewahrt werden und die Kündigung bis zum 30. November bei dem Versicherer eingegangen sein. Wer diesen Termin versäumt, dessen Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Jedoch besteht neben der ordentlichen Kündigung auch ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung. Da die Prognosen dahingehen, dass zu Beginn des Jahres 2011 die Beiträge bei den meisten Versicherern steigen werden, können Versicherungskunden nach Zugang des Bescheides, über die Erhöhung der Beiträge, ebenfalls den Anbieter wechseln. Allerdings besteht auch hier wieder eine zeitliche Frist, in der die außerordentliche Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss. So muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens eine schriftliche Kündigung erfolgen. Bereits gezahlte Beiträge werden zurück erstattet.

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