Blaulicht-Steuer: Kfz-Versicherung soll Polizei-Einsatz bezahlen

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Wer zur Aufnahme eines Unfallhergangs die Polizei ruft, soll dafür künftig 40 Euro bezahlen, die er/sie sich anschließend von der Kfz-Versicherung zurückholen kann.

Unfälle auf Deutschlands Straßen gehören zum täglichen Verkehrsbild dazu. Übervolle Autobahnen und stressiger Stadtverkehr, insbesondere im Berufsverkehr, lassen einem schnell einmal den Überblick verlieren. Da genügt schon eine Sekunde Unachtsamkeit und BUMMS ist es passiert. Nun neigen Unfallteilnehmer schnell dazu die Polizei zu rufen, um auf den daraus resultierenden Kosten nicht sitzenzubleiben. Doch Bagatellschäden unter 500 Euro müssen nicht zwangsläufig gemeldet werden. Aus diesem Grund will Hamburg als erstes Bundesland Deutschlands, ganz nach österreichischem Vorbild, die Blaulicht-Steuer einführen. Das bedeutet für Unfallteilnehmer, die die Polizei rufen, dass sie erst einmal 40 Euro für die Unfallaufnahme bezahlen müssen. Diese Kosten können sie sich im Nachhinein von der Kfz-Versicherung zurück holen.
Zustimmung fand dieses Modell bei der Polizeigewerkschaft, die damit argumentierte, dass von der detaillierten Unfallaufnahme ja vor allem die Versicherer profitieren. Diese erhalte so ein genaues Bild des Unfallhergangs und eine Einschätzung der Schuldfrage.
Allerdings ist die Polizei dafür da, um den Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen – dafür zahlt der Bürger Steuern, begründete Rainer Hillgärtner, Sprecher des ACE (Auto Club Europa) seine ablehnende Haltung. Auch der ADAC ist gegen dieses Modell, da es nur unnötige Bürokratie zur Folge hätte und die Polizei bei Bagatellschäden sowieso keinen Anlass hat, diese aufzunehmen. Die Unfallbeteiligten können in solchen Fällen den Schaden selbst dokumentieren, die Daten von Zeugen aufnehmen und ihre persönlichen Daten austauschen, sagt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

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