Winterreifenpflicht für Kfz-Versicherte gekippt
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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, ist die Klausel zur Winterbereifung zu schwammig und damit ungültig. Verkehrsminister Ramsauer will deswegen eine Winterreifenpflicht noch vor dem Winter einführen.
Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und Autofahrer sollten sich wieder um ihre Winterreifen kümmern. Dieses Jahr liegt die Betonung allerdings auf „sollten“, denn das Oberlandesgericht Oldenburg hat die deutsche Winterreifenpflicht für ungültig erklärt. Die Klausel, die seit 2006 Bestandteil der Straßenverkehrsordnung ist und nach der eine eingeschränkte Winterreifenpflicht herrscht, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen für eine strafbare Handlung so zu umschrieben, dass deren Tragweite konkret ersichtlich ist. Das OLG hat in seinem Urteil begründet, dass die Klausel „insbesondere eine geeignete Winterbereifung“ unklar formuliert ist und somit verfassungswidrig. Aus der StVO ergebe sich nicht, was genau unter geeignet zu verstehen ist und welche Eigenschaften Reifen genau für welche Jahreszeit aufweisen müssen. Konkret ging es um den Fall, dass ein Autofahrer auf glatter Straße in ein Schaufenster gerutscht ist. Für die Schäden des Schaufensters kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung auf, doch gegen ihn wurde zusätzlich ein Bußgeld wegen falscher Bereifung und überhöhter Geschwindigkeit verhängt.
Als Fazit aus dem Urteil will der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer nun eine neue und eindeutige Regelung zur Winterreifenpflicht einführen. Diese soll möglichst noch vor Eintritt des Winters in Kraft treten.
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