Noch bis 30. November Kfz-Versicherung vergleichen und kündigen

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Einmal im Jahr hat jeder Kfz-Versicherte die Möglichkeit, diese ordentlich zu kündigen. Bis zum 30. November muss er dazu seine Kündigung bei der Versicherung eingereicht haben, ansonsten verlängert sich diese stillschweigend.

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Diese leistet Schadensersatz für Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer und Eigentümer. Außerdem prüft sie Ersatzansprüche Dritter. Da die Beiträge zur Kfz-Versicherung unterschiedlich hoch sind, lohnt es sich jährlich Angebote verschiedener Versicherer miteinander zu vergleichen und eventuell seine bestehende Versicherung zu kündigen. Für den Versicherungsnehmer gibt es zwei Möglichkeiten der Kündigung. Zum einen die reguläre Kündigung einmal im Jahr zum Ende des Jahres. Um diese Variante wahrzunehmen, muss der Versicherte bis spätestens zum 30. November die Kündigung bei seiner Versicherungsgesellschaft eingereicht haben, ansonsten verlängert sich diese stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die zweite Möglichkeit zum Wechsel hat ein Versicherungsnehmer mit der außerordentlichen Kündigung. Diese kann er wahrnehmen, wenn der Versicherer beispielsweise die Beiträge erhöht. Hier muss die Kündigung bis spätestens vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung der Beiträge erfolgen. Wer also jetzt die Möglichkeit nutzen möchte und eine neue Autohaftpflichtversicherung abschließen möchte, muss bedenken, dass mit der ordentlichen Kündigung der Kfz-Police ein Abschluss einer neuen Versicherung einhergehen muss. Wer keine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt und sein Auto trotzdem nutzt, macht sich nämlich strafbar.

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