Kunden der Kfz – Versicherung wird Kündigungsrecht abgesprochen

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Im Fall der drohenden Insolvenz zweier niederländischer Kfz-Versicherer haben deren Kunden eigentlich das Recht ihre Versicherung außerordentlich zu kündigen. Doch dieses Recht sprechen diese Versicherer ihren Kunden ab.

Falls ein Versicherer sich in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten befindet und seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht mehr nachkommen kann, haben diese das Recht die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht wollen nun zwei kurz vor der Insolvenz stehende niederländische Kfz-Versicherer Ineas und Lady Car Online ihrem zum Teil auch großen deutschen Kundenstamm nicht zugestehen. Dennoch können sie sehr wahrscheinlich nicht mehr für eventuelle Schäden aufkommen.

Stattdessen raten sie ihren Kunden, eine weitere Kasko-Versicherung abzuschließen. Somit würden die Versicherten ihren Versicherungsschutz doppelt bezahlen müssen.

Der Bund der Versicherten sowie auch Ombudsmann Günter Hirsch teilen die Ansicht, dass es sich hier unbedingt um einen Fall des außerordentlichen Kündigungsrechts handelt. So sollten die Versicherten sich auf jeden Fall einen anderen Versicherungs-Anbieter suchen, um im Falle eines Schadens auch abgesichert zu sein. Ebenso können die genannten Versicherer Haftpflichtschäden nicht vollständig begleichen und die Versicherten müssen einen Selbstbehalt von 2500 Euro aufbringen. Für den Rest der Schadenssumme kommt die Verkehrsopferhilfe auf.

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