Wann kann ich die Kfz-Haftpflichtversicherung regulär kündigen?
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Abgesehen vom sogenannten Sonderkündigungsrecht kann man die Versicherung schriftlich bis einen Monat vor Hauptfälligkeit kündigen. Sonst verlängert sie sich wieder stillschweigend um ein Jahr. Würde sie also am 01. Januar erneut zu laufen beginnen, so müsste bis 30. November gekündigt worden sein.
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