Kann ich auch kündigen, wenn ich wegen geänderter Typenklasse oder Regionalklasse mehr zahlen muss?

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Ja, in beiden Fällen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich bis 4 Wochen nach Bekanntgabe eingereicht werden. Sollte sich aufgrund der Änderung der Beitrag verringern und man möchte vielleicht in eine dennoch günstigere Versicherung wechseln, ist dies nicht über das Sonderkündigungsrecht möglich. Dieses besteht nur bei Beitragserhöhungen.

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