Was ist das Kfz-Sonderkündigungsrecht?

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Das im Volksmund als Kfz-Sonderkündigungsrecht bezeichnete außerordentliche Kündigungsrecht besteht für den Versicherten dann, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. Das ist auch dann so, wenn die Erhöhung aufgrund einer Änderung der Typenklasse oder Regionalklasse erfolgt ist oder wenn es zu einem Schaden gekommen ist. Die Kündigung muss 4 Wochen nach Mitteilung der Beitragserhöhung erfolgt sein. Hat man bereits die Beiträge überwiesen, kann man sich diese zurückholen. Achtung: Sollte der Versicherer gleichzeitig auch die Leistungen erhöhen, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.

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