Ach so?! Kfz-Versicherung will Regress bei Fahrerflucht trotz 24-Stunden-Regel

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Die KfZ-Versicherung wird ihren Versicherten in Regress nehmen, wenn dieser einen Schaden verursacht und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat (Fahrerflucht oder auch Unfallflucht).

Autor: achim
Datum: 09.06.2010

wie ist denn das mit dieser fahrerflucht-sache? mein kumpel steckt grad in so ner blöden situation, wo ihn jemand wegen fahrerfluch angezeigt hat. er war zu dem zeitpunkt voll im stress und wollte sich dann auch gleich bei der polizei melden, wenn sein termin vorbei ist. er meinte, es gibt ja diese 24-stunden-regel. davon hab ich auch schon mal gehört, bin mir aber nicht sicher, ob das nicht veraltet ist. nun machen die wohl terz. er hätte es gleich anzeigen müssen, 30 minuten warten und so... und nun will die versicherung auch noch kohle von ihm zurück, oder wie? wie soll man sich denn nun verhalten?

______________________

Anmerkung der Redaktion:

Eine solche Regelung, wie Sie sie beschreiben, gibt es. Jedoch greift sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. So darf der Unfall sich z.B. nicht im fließenden Verkehr ereignet haben und der Schaden muss geringfügig sein.
Gehen Sie in solchen Fällen immer auf Nummer sicher und bieten Sie dem Geschädigten die Möglichkeit der Feststellung. Die persönlichen Daten auf einen Zettel zu schreiben und diesen unter die Wischblätter an die Windschutzscheibe zu klemmen, was auch immer noch viele tun, genügt nicht. Ferner sollte man, wenn der Geschädigte nicht identifiziert werden kann, 30 Minuten am Unfallort bleiben (bei gravierenden Schäden länger!) und dann die Polizei verständigen.
Sobald der Unfallort verlassen wurde, kann schuldhaftes Entfernen vom Unfallort (die sogenannte Fahrerflucht) unterstellt werden.


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