Achtung: Lebensversicherung bis Ende 2011 noch mit 2,25% Zinsen

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Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, dass bei Neuabschlüssen von Lebensversicherungen ab 1.1.2012 anstatt 2,25% nur noch 1,75% Garantie-Zins gezahlt werden darf.

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Was muss man über den Garantie-Zins wissen?
Kapitalbildende Lebensversicherungen bieten ihren Versicherten eine Mindestverzinsung, den sogenannten Garantiezins, welcher nun gekürzt wird. Die Branche hat sich vehement dagegen gewehrt. Aber leider blieben die Versuche, eine schrittweise Senkung auf 2,0% zu erzielen, erfolglos.

Wen betrifft die Regelung?
Wer noch bis 31.12.2011 einen Vertrag unterschreibt, dem werden die bisherigen 2,25% gewährt. Das gilt auch für Bestandskunden. Ihre Garantieverzinsung wird sich ebenfalls nicht ändern. Wer aber ab nächstem Jahr eine Lebensversicherung abschließt, erhält die 1,75% und wird demnach nur noch auf höhere Überschusszahlungen hoffen können.

Worauf achten bei Neuabschluss?
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Kapitallebensversicherung abzuschließen, der sollte sein Vorhaben noch bis Jahresende umsetzen. Denn man hat ja schließlich nichts zu verschenken, auch keine 0,5 Prozent. Denn auf die Laufzeit betrachtet, ist dies eine ganze Menge! Dennoch sollte man nichts übereilen. Über einen Vergleich der Kapitallebensversicherung kann man das beste Angebot finden. Wichtig ist außerdem, die Vertragsbedingungen zu lesen und sich über den bisherigen Anlageerfolg der Gesellschaft zu informieren.

Was macht die Rendite neben dem Garantie-Zins aus?
Der Garantiezins wird auf den Sparanteil des Beitrags gerechnet. Der Beitrag wird bei der Kapitallebensversicherung gesplittet in einen Teil für den Todesfallschutz und einen Teil für die Altersvorsorge. Dieser wird mit dem Garantiezins verzinst. Darüber hinaus erhalten die Versicherten eine Überschussbeteiligung. Am Laufzeitende erhält der Versicherte noch einen Schlussbonus und wird an stillen Reserven beteiligt. Das alles macht die Gesamtverzinsung aus.

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