Jedem kann Lebensversicherung ausgezahlt werden: Police schützen!

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Ein Versicherungsschein ist ein sensibles Dokument, das den Versicherten im Falle einer in falschen Hände geratenen Lebensversicherung schnell sein Vermögen kosten kann.

In einem Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde (AZ: IV ZR 16/08), ist ein Versicherungsnehmer von seinem Versicherungsmakler betrogen worden. Ihm hatte er die Original-Police seiner Lebensversicherung gegeben, damit diese beitragsfrei gestellt werden kann. Statt die Beitragsfreiheit zu arrangieren, schrieb der Makler eine Kündigung, fälschte die Unterschrift seines Klienten und ließ den Rückkaufwert der Versicherung auf ein Konto einer Dame überweisen, die er als Tochter des Versicherungsnehmers ausgab. Die Versicherung überwies.

Der Versicherungsnehmer argumentierte, der Rückkaufwert hätte an ihn ausgezahlt werden müssen, weshalb die Versicherungsgesellschaft Schuld trage, doch dem konnte das Gericht nicht folgen. Dass das Geld nicht direkt an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wurde, war kein Verschulden des Versicherers. Denn wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, darf die Versicherung den Rückkaufwert auch dem Überbringer des Versicherungsscheines auszahlen – ganz gleich wer es ist – und kann daher nicht haftbar gemacht werden.

Somit ist es nur möglich, gegen den Betrüger selbst vorzugehen, nicht aber gegen den Versicherer. In jedem Falle sollte man mit solch empfindlichen Dokumenten sorgsam umgehen. Natürlich hätte wahrscheinlich jeder seinem Makler vertraut. Was jedoch Fremde oder Bekannte anbelangt, so sollte man seine Original-Police nicht aushändigen. Wenn es unbedingt erforderlich ist, so sollte man sie nur jenen geben, denen man wirklich vertraut bzw. während dessen im Raum bleiben.

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