Eine Versicherung für 2 und mehr: mit Partner-Policen sparen!

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Viele Policen sind in deutschen Haushalten doppelt vorhanden. Das muss aber nicht sein. Denn es gibt einige Versicherungen, bei denen Partnerpolicen infrage kommen oder bei welchen sogar alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert sind. Sparen Sie also bares Geld und legen Sie Policen zusammen, wo es möglich ist.

Rechtsschutz
Lebensversicherung
Private Altersvorsorge
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung


Rechtsschutzversicherung

Familienmitglieder und verheiratete Ehepartner sind in der Rechtsschutz-Familienpolice mitversichert. Unverheiratete Paare können mit einer Rechtsschutz-Partner-Police sparen. Teilen sie sich eine Police fällt dies deutlich günstiger aus. Sollte später Nachwuchs erwartet werden, kann in der Regel durch eine simple Tarifumstellung auch die richtige Absicherung der Kleinen gewährleistet werden. Im Übrigen werden auch spezielle Seniorentarife angeboten, um auch ihren besonderen Belangen Rechnung zu tragen.


Lebensversicherung

Die „verbundene Leben“, wie die Partnerpolice in der Lebensversicherung genannt wird, lohnt sich insbesondere für Paare mit zwei Einkommen. Wird hierfür eine Risikolebensversicherung gewählt, so ist das Leistungsprinzip das folgende: Stirbt einer der beiden Versicherten, bekommt der andere die Summe ausgezahlt. Im Todesfall des zweiten Versicherten erfolgt keine weitere Auszahlung. Grundsätzlich benötigt jeder eine Lebensversicherung, der jemanden versorgen muss. Das ist bei Paaren mit Kindern der Fall. Aber auch, wenn aus anderen Gründen zwei Menschen von einander abhängig sind, kann die Partnerpolice sinnvoll sein. Weil die gegenseitige Absicherung auch für Unternehmen von Interesse ist, wird die verbundene Leben z.B. auch zur Absicherung von Gesellschaftern eines Unternehmens genutzt.


Private Altersvorsorge

Auch im Bereich der privaten Altersvorsorge ist die Partnerpolice etabliert. Das berühmteste Beispiel ist die Kapitallebensversicherung. Die Funktionsweise ist hier gleich der bereits beschriebenen, nur dass im Falle des Erlebens beider Versicherten (also i.d.R. dem Eintritt ins Rentenalter), die vereinbarte Summe (zuzüglich Mindestverzinsung und Überschussbeteiligung) ausgezahlt wird. Im Falle einer Scheidung erwachsen jedoch Probleme. In diesem Falle sollte die Police nach Möglichkeit nicht gekündigt werden. Wesentlich weniger Verlust macht man beim Verkauf der Lebensversicherung. Am besten ist es jedoch, die Versicherung finanziell untereinander auszugleichen. Der eigentliche Nachteil besteht darin, dass beide oder nur einer der Partner nun einen neuen Versicherungsvertrag benötigen. Weil Eintrittsalter und Gesundheitszustand jedoch eine ganz wichtige Rolle spielen, kann der Erhalt erneuten Versicherungsschutzes problematisch werden.


Hausratversicherung

Zwar liegt es auf der Hand, dass die Hausratversicherung die im Haushalt befindliche Einrichtung schützt und zwei Policen in einem Haushalt definitiv zu viel sind. Aber trotzdem gibt es nicht wenige deutsche Haushalte mit zwei Policen. Das liegt nicht etwa daran, dass die Versicherungsnehmer meinen, doppelt hielte besser. Sie haben schlichtweg beim Zusammenziehen vergessen, ihre Versicherung zu kündigen. Das muss nicht sein! Deshalb bei allen Änderungen, wie z.B. Umzug oder Wertminderung des Hausrats, die Versicherung informieren!


Haftpflichtversicherung

Bei einer Haftpflichtversicherung sind Ehepartner und Kinder grundsätzlich mitversichert. Nicht verheiratete Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft sind dann mitversichert, wenn ihr Name in der Police eingetragen wurde. Bei Jugendlichen ist es etwas verzwickt. Hier sollte man die Versicherungsbedingungen noch einmal lesen, denn die Versicherer handhaben die Versicherung von Jugendlichen unterschiedlich. Hier kommt es nicht nur auf das Alter an, sondern auch, ob sie sich noch oder wieder in Ausbildung oder Studium befinden oder verheiratet sind. In der Regel sind Jugendliche jedoch dann mitversichert, wenn sie sich noch in der Ausbildung/Studium befinden oder aber auf der Suche nach dem ersten Arbeitsplatz sind.
Unter welchen Bedingungen eine Haftpflichtversicherung wen schützt, ist also nicht immer gleich und muss im Einzelfall geprüft werden.

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