Urteil: Prozesskosten über Lebensversicherung decken
100% kostenlos
Wer eine Lebensversicherung besitzt und die Kosten eines Rechtsstreits ersetzt bekommen möchte, dem kann die Prozesskostenhilfe unter Umständen verwehrt werden.
Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 8 WF 105/09). Im konkreten Fall hatte die Klägerin zuvor Prozesskostenhilfe für scheidungsrechtlichen Auseinandersetzungen erbeten. Diese wurde zwar zunächst gewährt, danach jedoch zurückgefordert, als dem Gericht zuteil wurde, dass die Klägerin eine Lebensversicherung hat und gerade ihren Bausparvertrag ausgezahlt bekommen hat. Sie klagte gegen diese Forderung und verteidigte sich, indem sie angab, das Geld aus dem Bausparvertrag für den im Zusammenhang mit der Scheidung erforderlichen Umzug und die Lebensversicherung als Altersvorsorge zu benötigen.
Das Gericht wies die Klage ab, weil die Klägerin bereits Anwartschaften über die gesetzliche Rentenversicherung erarbeitet hatte, die, in Addition mit den zukünftig zu erwartenden, als Altersvorsorge-Standbein ausreichten. Die Lebensversicherung wirkt damit nur unterstützend und hätte im Zweifel beliehen werden können. Hätte es sich bei der Lebensversicherung um eine staatlich geförderte Altersanlageform gehandelt (Riester- oder Rürup-Rente), wäre dies nicht möglich gewesen.
Es handelt sich hierbei jedoch um eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifel kommt es immer auf die individuelle Situation an, wie das Gericht entscheidet.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Kapitallebensversicherung > Welt der Versicherungen > per E-Mail abonnieren:
Kapitallebensversicherung
Gibt es diese Versicherung auch ohne Todesfallschutz?
Kann ich auch Minus machen, wenn es mal nicht so gut läuft?
Können wir sparen, wenn mein Partner auch eine Kapitallebensversicherung abschließen will?
