Ratgeber Kapitallebensversicherung
Sparanlage und Hinterbliebenenschutz
Für wen sie sinnvoll sein kann
Kosten
Hier können Sie sich über folgende Themen informieren:
- Sparanlage und Hinterbliebenenschutz
- Für wen sie sinnvoll sein kann
- Kosten
- Mindestverzinsung
- Überschüsse
- Kopplungen und Optionen
- Partnerpolice – verbundene Leben
- Der richtige Anbieter
- Abgeltungssteuer
- Im Vergleich
- Was Sie darüber hinaus wissen sollten
Sparanlage und Hinterbliebenenschutz
Bei der Kapitallebensversicherung handelt es sich um ein Produkt, das Kapitalanlage mit Hinterbliebenenschutz verbindet. Das ist aber kein Muss. Hierbei ist entscheidend, wie wichtig Ihnen die beiden Komponenten sind, um die optimale Versicherungslösung zu erhalten.
Der Todesfallabsicherung ist hier im Vergleich zur Risikolebensversicherung eigentlich zu teuer. Wer seine Angehörigen also gut und günstig absichern möchte und dem oberste Priorität einräumt, sollte das besser separat über die Risikolebensversicherung tun. Wer beides möchte, kann die Kapitallebensversicherung als ein gutes Anlageprodukt wählen und sollte dennoch prüfen, ob es für ihn günstiger wäre, parallel dazu seine Angehörigen über eine Risikolebensversicherung abzusichern und den Todesfallschutz aus der Kapitallebensversicherung auszuklammern. So kann man den für die Todesfallabsicherung erforderlichen Beitragsteil sparen und kommt damit unter Umständen sogar besser bei weg. Aber bitte bedenken Sie: Man wird mit einer Kapitallebensversicherung sehr wahrscheinlich nicht reich. Ist Ihnen nur die Kapitalanlage wichtig, sollten Sie andere Möglichkeiten prüfen. Je risikofreudiger Sie sind, desto größer sind auch Ihre Renditechancen.
Für wen sie sinnvoll sein kann
Für Familien: Familien sind die eigentliche Zielgruppe der Lebensversicherungen. Für sie ist es wichtig, ihre Familienangehörige, also die Kinder bzw. den Partner abzusichern. Dann kommt für sie entweder die günstige Risikolebensversicherung infrage, oder die etwas teurere Kapitallebensversicherung, die mit Renditen lockt. Wer auf Nummer Sicher gehen will und ein schmales Budget hat, wird die Risikolebensversicherung bevorzugen.
Eine Möglichkeit für Paare: Die verbundene Leben. Dabei handelt es sich un eine günstige Versicherung für den Schutz von zwei Personen. In einer Familie ist dies immer dann sinnvoll, wenn beide verdienen. Gibt es nur einen Hauptverdiener, ist diese Option nicht sinnvoll.
Als Selbstständiger: Eine Todesfallabsicherung ist sinnvoll. Ob es über eine Kapitallebensversicherung sein soll, hängt von der Situation und der Zielstellung des Selbstständigen ab. Auch ein Berufsunfähigkeitsschutz und private Altersvorsorge sind wichtig! Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten daher i.d.R. auch keine Leistungen. Die Beiträge hierfür sind absetzbar.
Für Firmen: Verbundene Leben kann auch für Unternehmen interessant sein. Hier wird ein Gesellschafter bzw. ein Teilhaber versichert zur Abdeckung des durch sein Ausfallen entstehenden Schadens. Die Versicherung zahlt jedoch nur ein Mal!
Neben den einzuzahlenden Beiträgen erwarten Sie zusätzliche Kosten. Dazu gehören hohe Abschluss und Verwaltungskosten. Hier wird gezillmert. Das heißt, dass Verwaltungskosten und die Vermittlerprovision von den ersten Beiträgen entrichtet werden oder aber anteilig von den Beiträgen abgezogen werden. Dies spielt auch eine Rolle für den Rückkaufswert, der daher in den ersten Jahren meist gleich Null ist, und für die Mindestverzinsung.
Um Kosten einzusparen, sollten Sie auf die Dynamik verzichten. Sie erhöht Versicherungsleistung und Beiträge kontinuierlich, macht aber die Versicherung nur unnötig teuer. Außerdem sind die Renditen nicht mehr eindeutig nachvollziehbar. Eine Erhöhung kommt zudem einem Neuabschluss nahe, sodass erneut Provision und Bearbeitungsgebühr fällig werden können.
Zudem können Sie auf eine monatliche Beitragszahlung verzichten und quartalsweise zahlen. Das senkt ebenfalls den Beitrag.
Sie erhalten eine Mindestverzinsung. Das heißt, der Versicherer garantiert Ihnen, dass Ihr Angespartes zumindest mit der aktuellen gesetzlich festgelegten Mindestverzinsung verzinst wird. Diese Mindestverzinsung wird jedoch nicht auf den vollständigen Beitrag berechnet: Erst werden die Maklerprovisions- und die Verwaltungskostenanteile abgezogen - wie beschrieben - und dann der Todesfallschutzanteil. Nur auf die verbleibende Summe wird die Mindestverzinsung berechnet. Diese ist jedoch in der Vergangenheit gesunken und ist aufgrund ihrer geringen Höhe (2008: 2,25%) eigentlich kaum interessant.
Die Überschussbeteiligungen, die für diese Form der Geldanlage ausschlaggebend sind, sind ebenfalls in den vergangenen Jahren aufgrund der schlechten Kapitalmarktlage zurückgegangen. Außerdem behalten Gesellschaften einen unterschiedlich hohen Betrag der Überschüsse zur Verwaltung ein. Hier ist also wichtig, die Überschussbeteiligung genau unter die Lupe zu nehmen und Vergleiche vorzunehmen, um ein erfolgreich wirtschaftendes Versicherungsunternehmen zu finden, dessen erzielte Überschüsse sich über einen gewissen Zeitraum hinweg in einem zufriedenstellenden Niveau befanden.
Diese Lebensversicherung zahlt nicht nur im Todesfall oder Erlebensfall. Man kann über sie auch zahlreiche Zusatzleistungen vereinbar, wie bspw. Schutz bei Berufsunfähigkeit oder Unfall-Todesfall (doppelte Zahlung). Wenn einem der Schutz für diese Fälle jedoch sehr wichtig ist, sollte man eher zu einer separate Police greifen. Die Zusätze verteuern letztlich die Kapitallebensversicherung nur unnötig. Außerdem sollten Sie immer die Sinnhaftigkeit der angebotenen optionalen Leistungen prüfen. Die zusätzliche Absicherung bei Unfalltod beispielsweise ist meist überflüssig. Diese Option mag zwar günstig erscheinen. Aber da der Versicherte bereits im Todesfall abgesichert ist, stellt sich die Frage, ob die im Falle seines unfallbedingten Ablebens vorgesehene zusätzliche Summe tatsächlich nützt. Oder anders formuliert: Ist es für Sie sinnvoll, wenn Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Unfalltodes mehr ausgezahlt bekommen, als im Falle Ihres Ablebens bspw. durch Krankheit? Wer eine Unfallversicherung abschließen möchte, wählt besser eine separate Police, die auch nicht teuer sein muss, und genießt den vollen Schutz.
Auch die Absicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht zu empfehlen. Wenn Sie Ihre Lebensversicherungskomponente aufgeben wollen, können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz in der Regel nicht in eine eigenständige Versicherung umwandeln. Somit wird ein neuer Versicherungsabschluss nötig. Wenn Sie in Zwischenzeit älter geworden sind und eventuell gesundheitliche Probleme aufgetaucht sind, ist die Versicherung entweder gar nicht mehr möglich oder nur zu wesentlich schlechteren Konditionen, als hätten Sie die Police gleich separat abgeschlossen.
Partnerpolice – verbundene Leben
Aus zwei mach' eins: Die Partnerpolice bietet die Möglichkeit mit nur einer Police den Partner auch mitzuversichern. Das wirkt sich aber negativ auf die Rendite aus. Es bringt jedoch den Vorteil, dass man einen Schutz für zwei Personen erhält und somit spart. Stirbt einer der Partner, erhält der andere die Versicherungssumme. Dann erlischt jedoch automatisch die Police. Möchte nun der Hinterbliebene erneut eine Lebensversicherung abschließen, um jemand anderen im Falle seines Todes abzusichern, kann dies problematisch werden, wenn die Person älter geworden ist bzw. nun eine bewegtere Krankengeschichte hat. Außerdem ist die Doppelabsicherung nur für Doppelverdiener sinnvoll. Da es bei der Lebensversicherung um die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen geht, sollten sich nur all diejenigen versichern, deren Einkommensausfall sich auf die Familie auswirkt. Wer also nicht oder Geringverdiener ist, muss sich nicht mit den hohen Versicherungsbeiträgen belasten.
Die Überschussbeteiligungen sind hauptsächlich das, was diese Versicherungsform reizvoll macht. Das nutzen Vertreter gern. Lassen Sie sich also nichts vormachen, wenn Ihnen vielversprechende Beispielrechnungen vorgelegt werden. Überschussbeteiligungen können auch unter bestimmten Bedingungen reduziert werden! So zum Beispiel in wirtschaftlich schlechten Zeiten. Also Achtung vor leeren Versprechungen!
Lassen Sie sich erklären, in welcher Form Ihnen Überschussbeteiligungen zu Gute kommen. In der Regel können sie mit den Beiträgen verrechnet werden oder angesammelt werden (Ausschüttung am Laufzeitende bzw. im Leistungsfall). Wenn letzteres jedoch ebenfalls wie ein Neuabschluss gewertet wird, ist es günstiger, wenn sie die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen lassen.
Lassen Sie sich keine Hektik machen. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Da es sich hierbei um eine Kapitalanlage handelt, die nur auf längere Sicht sinnvoll ist, sollten Sie sich eingehend beraten lassen und vergleichen. Als Anhaltspunkte für eine gute Versicherungsgesellschaft können ein großer Zuwachs an Neukunden, eine erfolgreiche Anlagehistorie und eine große Finanzkraft sowie Sicherheiten gelten.
Alle vor 2005 geschlossenen Kapitallebensversicherungen bleiben steuerfrei bei Fälligkeit, Kündigung und Verkauf, solange nicht gegen die steuerbefreienden Bedingungen verstoßen wurde. Das heißt also bei geringerer Laufzeit als 12 Jahren. Dann muss Abgeltungssteuer (25 Prozent) auf die Zinsanteile entrichtet werden. Vorher galt sonst der individuelle Steuersatz auf alle Erträge.
Bei Verträgen ab 2005 gilt seit 2009 das Halbeinkünfteverfahren, wenn die Laufzeit länger als 12 Jahre und der Versicherte bei Auszahlung über 60 Jahre alt ist. Das heißt also, dass nur die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss. Wessen Police keine 12 Jahre alt ist und selbst nicht 60, muss Abgeltungssteuer auf den gesamten Ertrag entrichten. Dabei wird es auch bleiben.
Altersabsicherung mit der Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung im Vergleich zur privaten Rentenversicherung: Es kommt immer darauf an, was Ihr Ziel ist. Wenn der Todesfall sehr früh einsetzt, zahlt die Kapitallebensversicherung ungeachtet der bisher geflossenen Beiträge. Stirbt er also nach der ersten Prämienzahlung, leistet sie dennoch in voller Höhe. Die Rentenversicherung leistet im Rahmen der Garantiezeit (also solange, wie den Hinterbliebenen eine Rente gezahlt werden soll) und nur in verhältnismäßig geringem Umfang.
Absicherung und Sparen
Im Vergleich zur Risikolebensversicherung: Wenn Ihr Ziel nur die Absicherung Ihrer Angehörigen ist, Sie also nicht damit ansparen wollen und selbst etwas vom eingezahlten Kapital haben wollen, greifen Sie besser zur Risikolebensversicherung. Hier bekommen Sie genau das zu einem wesentlich günstigeren Preis. Wenn Sie die Versicherung jedoch auch als Sparvertrag ansehen, der Ihnen am Ende etwas mehr beschweren soll, als Sie eingezahlt haben, dann sollten Sie zu diesem Produkt greifen.
More risk, more fun
Im Vergleich zur Britischen oder Fonds-Lebensversicherung: Wenn Sie risikofreudig sind und ebenfalls nicht nur Ihre Hinterbliebenen absichern möchten, könnte diese Produkte für Sie interessanter sein. Hier können Sie, wenn Sie möchten, selbst aktiv werden und Ihre Anlagestrategie selbst bestimmen (Switch und Shift). Natürlich sind Sie bei einer offensiveren Strategie auch einem größeren Risiko ausgesetzt, haben dafür aber die Möglichkeit, wesentlich höhere Renditen zu erzielen.
Was Sie darüber hinaus wissen sollten
Auszahlung
Neben der Kapitalleistung, also der vollständigen Ausschüttung, kann auch eine Teilauszahlung vereinbart werden. Allerdings leidet die Transparenz der Rendite hierunter.
Rückzug der Versicherer
Prüfen Sie, was die Versicherung im Kündigungs- oder Rücktrittsfall vorsieht und unter welchen Umständen eventuell die Vertragsbedingungen geändert werden können. Dies spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn die Versicherung Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Angaben hat. Nach Ihrem Tod darf sie bspw. bei Ihren Ärzten nachforschen, ob die von Ihnen gemachten Angaben hinsichtlich Ihrer gesundheitlichen Verfassung korrekt waren. Waren sie dies nicht, kann sie die Leistung verweigern. Beantworten Sie daher Gesundheitsfragen immer gewissenhaft und wahrheitsgemäß.
Beiträge nicht mehr finanzierbar
Wenn Sie Ihre Versicherung loswerden wollen, dann kündigen Sie nicht. Sie bekommen dabei wahrscheinlich keine zufriedenstellende Summe ausgezahlt. Statt dessen sollten Sie entweder versuchen, sich beitragsfrei stellen zu lassen oder aber Ihre Police verkaufen oder beleihen. Mehr dazu finden Sie hier.
Arbeitslose
Arbeitslose müssen zuerst ihre Police verkaufen, bevor sie Anspruch auf Hartz IV haben. Damit es nicht soweit kommt, können Sie vereinbaren, dass Sie erst ab einem Alter von 60 Jahren darüber verfügen können. Dann gilt der so genannte Altersvorsorgefreibetrag von 250 Euro je Lebensjahr.
Kapitallebensversicherung
Kann ich diese Versicherung auch nur als Kapitalanlage nutzen?
Kann ich auch Minus machen, wenn es mal nicht so gut läuft?
Können wir sparen, wenn mein Partner auch eine Kapitallebensversicherung abschließen will?
