Garantiezins für Lebensversicherungen soll gesenkt werden
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Die DAV hat dem Bundesfinanzministerium nahegelegt, den garantierten Zinssatz für Lebensversicherung von bisher 2,25 Prozent auf 2 Prozent zu senken.
Ab dem 1. Januar diesen Jahres soll der garantierte Zins für Lebensversicherungen deutlich gesenkt werden. Zumindest wird dies dringend von Versicherungsmathematikern empfohlen. Statt der bisher 2,25 Prozent Zinsen sollen nun nur noch 2 Prozent garantiert werden. Diese Empfehlung gab die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) zum Ende des Jahres 2010, wie jedes Jahr zum Jahresende, an das Bundesfinanzministerium ab.
Berechnet wird dieser Wert aufgrund der von der Zentralbank veröffentlichten Rendite europäischer Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit, welche die höchste Bonität AAA aufweisen. Dabei werden die Daten der letzten zehn Jahre ausgewertet und mit dem Faktor 0,6 multipliziert. Der garantierte Zins darf dabei nicht höher als dieser Mittelwert sein.
Zu Mitte des Jahres wird sogar von einem Absenken auf 1,75 Prozent gesprochen. Allerdings wird diese Verordnung noch geprüft bevor sie umgesetzt wird. Die Assekuranzen liefen derweil bereits Sturm gegen diese Maßnahmen. Dabei muss sich das Bundesfinanzministerium nicht zwangsläufig an diese Empfehlungen halten, sie kann nach eigenem Ermessen den zulässigen Garantiezins festlegen. Ende nächster Woche sollen die Verbände aus Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz zu diesen Plänen Stellung nehmen.
Ein zu hoher garantierter Zins kann gefährlich für die Branche werden, wenn Versicherer langfristig ihre Zinsgarantien gegenüber den Kunden nicht einhalten können. So nutzen viele Kunden ihre Lebensversicherung tatsächlich als Absicherung fürs Alter und nicht mehr wie bisher favorisiert als Kapitalanlage. Müssen nun Versicherer langfristig den garantierten Zins auszahlen obwohl sie für ihre eigenen Anlagen, aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, deutlich weniger Zinsen bekommen, können sie ins Schwanken geraten.
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