Gericht kritisiert in Lebens-Versicherungen enthaltene Klauseln

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Alte Policen der Kapitallebensversicherung, der Rentenversicherung und der fondsgebundenen Rentenversicherung enthalten ungültige Klauseln zur vorzeitigen Kündigung.

Alte Versicherungs-Verträge die zwischen den Jahren 2001 und 2007 abgeschlossen wurden, wurden nun vom Hanseatischen Oberlandesgericht gekippt. Betroffen sind davon die Kapitallebensversicherung, die Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung. Hier kritisierten die Richter vor allem, dass aus den darin enthaltenen Klauseln nicht eindeutig hervorgeht wie der konkrete Rückkaufwert der Versicherungen sei.

Nebenher geht auch nicht klar hervor, dass bei vorzeitiger Kündigung ein Wertverlust durch Stornoabzug nur zu erwarten ist, wenn dieser eindeutig mit den Kunden im Vorfeld vereinbart wurde.
Diesen Prozess hat die Verbraucherzentrale Hamburg ins Rollen gebracht. Die Klage richtete sich vor allem gegen die allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Regelungen im Falle einer Kündigung sowie die Verrechnung der Abschlusskosten, den Stornoabzug und die Prämienfreistellung. Die Klauseln der Verträge die ab Anfang des Jahres 2008 abgeschlossen wurden, wurden dabei bereits an die neuen Vorgaben des Gesetzes abgepasst.

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