Vorsicht bei Abschluss einer Lebensversicherung aus Steuergründen

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Wer eine Lebensversicherung im Deckmantel der Todesfallsicherung als Kapitalanlage abschließt, wird von den Finanzbehörden streng beobachtet. So gelten seit letztem Jahr verschärfte Maßnahmen für Neuabschlüsse.

Eine reine Risikolebensversicherung kann man als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Auch Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, genießen noch Steuerfreiheit. Alle erzielten Zinserträge, Dividenden sowie Veräußerungsgewinne müssen erst bei Auszahlung des Kapitals versteuert werden und erweisen sich damit immer noch als steuerlich interessant.
Doch Vorsicht, wer rein aus diesen Gründen eine Kapitalanlage im Deckmantel der Vorsorge abschließt, wird von den Finanzbehörden streng beobachtet. Die Finanzämter reagieren zunehmend strenger, bei der Steuerfestlegung. Das Einkommensteuergesetz stellt nun erhöhte Anforderungen an Verträge, die nach dem 31.03.2009 abgeschlossen wurden. So muss zum Beispiel der Mindesttodesfallschutz mindestens die Hälfte der gesamten Beitragssumme umfassen. Zudem sind seit 2009 alle vermögensverwaltenden Versicherungsverträge von der hälftigen Ertragsbesteuerung ausgelassen. Das bedeutet, dass alle Zinserträge, Dividenden und sonstige Gewinne besteuert werden müssen, wenn es zur Anlastung des Depots kommt.

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