Schonvermögen der Altersvorsorge von Hartz-IV Empfängern steigt

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Die Bundesregierung ermuntert seine Bundesbürger dazu, mehr in die private Altersvorsorge zu investieren. Angst vor Hartz-IV hat das bisher gelähmt. Aber nun sollen das Schonvermögen aus privater Renten- und Lebensversicherung verdreifacht werden.

Das Arbeitslosengeld II, auch besser bekannt unter dem Namen Hartz-IV, soll reformiert werden. In der Kritik steht es ja schon lange. So wird größtenteils die soziale Ungerechtigkeit bemängelt. Denn egal, wie lange man bereits gearbeitet hat, man wird spätestens nach Ablauf vom Arbeitslosengeld I mit allen anderen Hartz-IV Empfängern auf eine Stufe gestellt. Denn der Regelsatz beträgt für alle Erwachsene 359 Euro im Monat, für Kinder gibt es bis zu 287 Euro im Monat zusätzlich. Wer daneben, die von der Regierung induzierte private Altersvorsorge betrieben hat, wird ebenfalls bestraft sobald er in die Hartz-IV Regelung kommt. Denn dann darf man lediglich 250 Euro je Lebensjahr bis zum maximal 65. Lebensjahr aus seiner privaten Renten- bzw. Lebensversicherung behalten. So wird die Gefahr von Altersarmut, die mit Riester- und Co. entgegenwirkt werden sollte, wieder wahrscheinlicher. Diese soziale Ungerechtigkeit soll jetzt zum Teil revidiert und das Schonvermögen verdreifacht werden. So könnte ein 55jähriger Hartz-IV Empfänger der bisher 13750 Euro nun 41250 Euro aus seiner privaten Renten- bzw. Lebensversicherung behalten, wenn die Auszahlung erst für den gesetzlichen Ruhestand vorgesehen ist. Auch sollen die Regelsätze auf 420 Euro für Erwachsene und bis zu 360 Euro für Kinder angehoben werden. Bemängelt wird hier, dass dann der Anreiz wieder arbeiten zu gehen weiter abnimmt, wenn die Spanne zwischen zwischen Niedrigverdienern und Hartz-IV-Empfängern schrumpft. So zieht eine Reform der Hartz-Gesetze weitere Reformen nach sich.

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