Kapitallebensversicherungen für die Altersvorsorge- hier gilt Wort halten

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Der demografische Wandel innerhalb unserer Gesellschaft wird sich nachhaltig auf alle Bereiche innerhalb der Gesellschaft auswirken. Einer davon ist die Absicherung in Sachen Altersvorsorge. Insbesondere die Lebensversicherung hat darunter zu leiden, denn Deckungslöcher belasten auch hier die Bilanzen. Mit den erwirtschafteten Überschüssen wurde bislang „nachgebessert“, doch damit soll jetzt Schluss sein.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt nun für Klarheit und Anleger, die mit niedrigen Überschussleistungen abgespeist wurden, können bald auf Nachschläge hoffen. Die Richter entschieden, dass Versicherungsgesellschaften ihre Überschüsse nun nicht mehr dafür verwenden dürfen, ihre finanziellen Lücken zu schließen, nur weil die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer gestiegen ist. Schließlich sollen all diejenigen, die vertraglich vereinbart haben, dass Überschüsse die Auszahlungen erhöhen sollen, auch davon für ihre Altersvorsorge profitieren. Hier gilt das Prinzip: versprochen ist versprochen.
Finanzexperten schätzen, dass Versicherer auf diese Weise etwa vier Milliarden Euro an Überschüssen ihren Kunden vorenthalten wollen. Vertraglich vereinbart wurde jedoch in den meisten Fällen, dass die Gewinnbeteiligung Jahr für Jahr neu definiert wird, um die Versicherungsnehmer über die Garantiezusage hinaus an den Gewinnen entsprechend zu beteiligen.
Da die Überschussbeteiligungen der Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung immer dürftiger ausfielen, argumentierten die Versicherer, dass sie durch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin aufgrund der neuen Sterbetafel dazu angehalten wurden.
Renten müssen heute länger ausgezahlt werden, doch dafür soll der Kunde nicht mit Nachteilen behaftet werden. Diese Praxis ist nicht mehr rechtens. Vielmehr sollen jetzt Versicherungsgesellschaften ihre Deckungslücken notfalls mit Aktionärsmitteln auffüllen. Denkbar sind somit weitreichende Konsequenzen aus diesem Urteil. Nachzahlungen könnten die Folge sein, denn seit rund vier Jahren enthalten einige Versicherer ihren Kunden Überschussanteile sogar komplett vor.
Welche Auswirkungen das Urteil des Bundesgerichtshofs in der Praxis haben wird, muss die BaFin noch prüfen, doch sicher ist eines: Wurde überprüft, in welcher Größenordnung Überschüsse erwirtschaftet wurden, kann es zu Nachzahlungen kommen, doch drängt die Zeit. Spätestens zum Ende des kommenden Jahres verjähren die Ansprüche der Versicherungsnehmer aus allen Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

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