Kapitallebensversicherung- nicht immer sitzen die Beiträge "locker"
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Die Schwierigkeiten liegen auf der Hand: wer Versicherungsverträge besitzt, muss kontinuierlich seine Beiträge zahlen, um den Schutz nicht zu verlieren. Doch finanzielle Engpässe erschweren diese Pflicht und insbesondere Wehr- und Zivildienstleistende haben oft Schwierigkeiten, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Doch Vater Staat ermuntert die Bürger immer dazu, frühzeitig damit zu beginnen, zusätzlich etwas für die Absicherung im Alter zu unternehmen. Die Police für die Kapitallebensversicherung gehört für viele Zeitgenossen dazu.
So will der Bund unter besonderen Voraussetzungen die Beitragszahlung für Wehr- und Zivildienstleistende vereinfachen oder gar übernehmen, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht, wenn es finanziell "eng" wird. Doch muss sich der Betreffende selber um die Beantragung kümmern.
Wer sich für eine private Lebensversicherung entschieden hat und einen entsprechenden Antrag stellt, muss sicher stellen, dass es sich um einen Vertrag handelt, in den kontinuierlich Beiträge eingezahlt werden müssen und die Leistungen dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr fällig werden, wenn der Versicherungsnehmer diesen Stichtag erlebt.
Der Bund unterstützt Wehr- und Zivildienstleistende jedoch nur dann, wenn in dem Jahr vor Beginn der Dienstzeit vom eigenen Einkommen in den Versicherungsvertrag eingezahlt wurde. Zu den weiteren Bedingungen gehört, dass die Kapitallebensversicherung auf den Wehr- oder Zivildienstleistenden abgeschlossen sein muss, wenn Beiträge erstattet werden sollen.
Wer von den Erstattungen der Beiträge während der Dienstzeit profitieren will, muss sich entsprechende Anträge über das Bundesamt für Zivildienst in Köln, oder über die Kreiswehrersatzämter besorgen. Jedoch hängt die Höhe der Erstattung von der durchschnittlichen Beitragszahlung in der Zeit vor dem Wehr- oder Zivildienst ab.
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Kapitallebensversicherung
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