Lebensversicherungen ab 1. April nicht mehr steuerbegünstigt?

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Wer steuerliche Erleichterungen einstreichen will, muss ab 1. April eine Police haben, die mit einem ausreichend hohen Risikoschutz ausgestattet ist. In der Praxis bedeutet dies, dass der Mindesttodesfallschutz bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung wenigstens 50 Prozent der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit ausweisen muss.

Sind bei Verträgen Einmalbeträge oder eine abgekürzte Beitragsdauer vereinbart, sind wenigstens zehn Prozent über dem Vertragswert vorgeschrieben. Auf diese Weise soll von gesetzlicher Seite verhindert werden, Lebensversicherungen als Steuersparmodell zu nutzen.
Wer also ab 1. April 2009 eine Police mit zu geringem Risikoschutz abschließt, ist gezwungen, alle Erträge am Laufzeitende zu versteuern. Fällig werden dann die Abgeltungsteuer plus Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls eine Kirchensteuer. Doch sieht die Versicherungsbranche hinsichtlich dieser Neuregelung momentan wenig Handlungsbedarf, denn heutzutage sind bereits die meisten Lebensversicherungen mit einem entsprechenden Mindesttodesfallschutz ausgestattet.

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