Inventarversicherung- Ausschlüsse nicht aus den Augen verlieren!
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Wer einen Betrieb hat weiß, wie teuer die Einrichtung ist. Dazu gehören, unternehmensabhängig, Büromöbel, Werkzeuge, Elektronikartikel und Maschinen. Drohen eine Beschädigung oder ein Totalverlust in Form von unkalkulierbaren Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch, kann eine Inventarversicherung wenigstens die finanziellen Verluste ersetzen.
Darüber hinaus erweitern viele Versicherungen den Schutz für elementare Schäden wie Lawinengefahr, Erdrutsch oder eine Überschwemmung. Parallel dazu kann der Firmeninhaber auch das Risiko einer Betriebsunterbrechung absichern lassen. Dieser Versicherungsschutz erweist sich dann als vorteilhaft, wenn die Betriebsstätte durch einen Schaden nicht genutzt werden kann.
Kommt es zu einem Versicherungsfall, geht die Inventarversicherung für zerstörte oder gestohlene Ausstattungsgegenstände in Leistung und zahlt den Reparatur- oder Wiederbeschaffungswert. Doch können nicht alle Risiken über die konventionelle Inventarversicherung gedeckt werden.
Geht es beispielsweise um einen Sengschaden oder auch einen Schaden, der durch ein Nutzfeuer entsteht, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Auch in Sachen Leitungswasserschaden ist bei den meisten Versicherungen mit Ausschlüssen zu rechnen. Schäden, die durch Wasserdampf, Schwamm oder Grundwasser entstehen, können meist nicht abgesichert werden.
Keine finanzielle Entschädigung kann der Versicherungsnehemr erwarten, wenn während der normalen Ladenöffnungszeit ein Schaden durch einen klassischen Ladendiebstahl verursacht wird. Abgesichert ist in der Regel nur ein Einbruchdiebstahl.
Wer einen besonderen Schutz, insbesondere vor den finanziellen Folgen elementarer Gewalten sucht, muss bei Versicherungsvergleichen auf dieses Kriterium achten. In Einzelfällen kann der Schutz individuell erweitert werden.
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