Ratgeber Kündigung Hausratversicherung: kurz und schmerzlos
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Sie wollen Ihre Hausratversicherung kündigen? Hier erfahren Sie, wann Sie kündigen können, worauf Sie achten müssen und wie ein Kündigungsschreiben aussehen muss.
Den Ratgeber können Sie hier im Pdf-Format herunterladen:
Kündigung Hausratversicherung.pdf
Lesen Sie hier über folgende Themen:
Ordentliche Kündigung
Die Hausratversicherung kann man regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Das nennt man dann ordentliche Kündigung. Wann die Laufzeit endet, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Auch die Kündigungsfrist ist hierin vermerkt. Üblicherweise beträgt sie drei Monate. Wichtig ist, dass Ihr Kündigungsschreiben den Versicherer vor Ablauf der Frist erreicht. Es zählt der Eingang beim Versicherer. Achtung: Wer einen 3-Jahres-Vertrag hat, kann erst nach Ablauf der dreijährigen Bindung kündigen.
Kündigung nach Beitragserhöhung
Wenn Ihr Beitrag erhöht wurde, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern keine Leistungserhöhung damit einhergeht oder die Prämienanhebung nicht in gestiegenen Lebenshaltungskosten begründet ist. Nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit, Ihre sogenannte außerordentliche Kündigung dem Versicherer zukommen zu lassen.
Kündigung nach einem Schaden
Ebenfalls nach einem Schaden ist eine Kündigung möglich. Hierfür ist es unerheblich, ob der Schaden reguliert wurde oder nicht. Nach Mitteilung der Versicherung über Ablehnung oder Übernahme müssen Sie, wie im Fall der Prämienerhöhung, binnen eines Monats gekündigt haben. Es empfiehlt sich, nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.
Anschlussversicherung
Kündigen Sie erst, wenn Sie eine andere Hausratversicherung gefunden haben, damit Ihre Einrichtung durchgängig geschützt bleibt. Eine günstige Hausratversicherung finden Sie über unseren kostenlosen Versicherungs-Rechner.
Einschreiben oder Fax
Kündigen Sie schriftlich. Damit Sie einen Nachweis über Ihre Kündigung haben, senden Sie Ihre Kündigung (vorab) per Fax bzw. mit Einschreiben. Ideal wäre ein Einschreiben mit Rückschein.
Fristen
Sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein nach, welche Fristen für Ihre Kündigung einzuhalten sind. Das Versicherungsjahr endet im Übrigen nicht immer am 31. Dezember. Es ist möglich, dass das Ende der Vertragslaufzeit somit auch mitten im Jahr liegt. Auch diese Information entnehmen Sie Ihren Versicherungsunterlagen.
Hier finden Sie die Kündigungsschreiben für die oben genannten Fälle. Hierbei handelt es sich um Muster-Kündigungsschreiben, die individuell ergänzt bzw. geändert werden müssen. Nutzen Sie die Vorlagen erst nach einer ausführlichen Information.
→ Kündigungsschreiben Hausratversicherung - ordentliche Kündigung.doc
→ Kündigungsschreiben Hausratversicherung - Kündigung nach Beitragserhöhung.doc
→ Kündigungsschreiben Hausratversicherung - Kündigung nach Schaden.doc
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