Ratgeber Hausratversicherung
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Informieren Sie sich hier über folgende Themen:
- Bedeutung
- Leistungen
- Nachweispflicht
- Zusatzoptionen
- Versicherungssumme
- Beiträge
- Worauf Sie achten sollten
- Interessante Ergänzung: Der Wohnungsschutzbrief
Sie ist eine sehr wichtige Versicherung. Neben der Haftpflichtversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Unfallversicherung und Risikolebensversicherung, zählt sie mit zu den Versicherungsprodukten, die in keinem Haushalt fehlen sollte.
Sie sichert alles ab, was sich in der Wohnung befindet, und das infolge Feuer-, Leitungswasser-, Blitzschlag- und Überspannungsschäden, aber auch bei Schäden, die durch Sturm bzw. Hagel und sogar Einbruchdiebstahl verursacht wurden. Und wenn der Hausrat auf Reisen geht, kommt der Versicherungsschutz mit. So ist er auch im Ausland oder in der Zweitwohnung dabei. Er betrifft dabei aber nicht den Hausrat der Zweitwohnung. Wenn die Wohnung infolge des Schadens nicht mehr bewohnbar ist, zahlt die Versicherung auch Übernachtungsgebühren, Renovierungskosten sowie Aufräumarbeiten und übernimmt auch die vorübergehende Einlagerung der Einrichtung, wenn dies notwendig wird. Sie ersetzt auch zerstörte oder verschwundene Gegenstände.
In jedem Fall muss der Versicherte beweisen, dass die ruinierten Dinge ihm gehört haben. Nehmen Sie daher Fotos oder Videos von den versicherten Dingen auf und heben Sie die Kaufbelege gut auf! Sie können Ihnen und der Versicherung bei der Schadensregulierung helfen. Beschädigte Sachen sollten Sie für eine spätere Begutachtung aufbewahren.
Zweitwohnung
Außerdem gibt es zahlreiche zusätzliche Leistungen, die gewählt werden können. Dazu zählt die Absicherung der Hausrats der Zweitwohnung.
Wertsachen
Wenn Sie besonders hochwertige Dinge besitzen, wie Sammlungen, Gemälde und Schmuck, oder Wertsachen wie Geld oder Wertpapieren mitversichert sein sollen, müssen Sie sich vorher mit der Versicherung besprechen. Generell sind 20 Prozent der Versicherungssumme für Wertsachen vorgesehen. Wenn Ihnen das nicht ausreicht, müssen Sie eine Erhöhung mit der Versicherung vereinbaren (Erhöhung der Entschädigungsgrenze). Wenn das nicht möglich ist, müssen diese Dinge separat versichert werden (z.B. Versicherung für Kunstwerke). Bitte beachten Sie, dass die Versicherung in unterschiedlicher Höhe für Wertsachen aufkommt, je nachdem, ob diese sich in einem Tresor befinden und wie sicher dieser ist.
Elementarschadenversicherung
Wenn man nicht gerade in Meeres- oder Flussnähe wohnt, an einem Hang oder am Fuße eines Berges, dann ist eine Elementarschadenversicherung wahrscheinlich nicht sinnvoll. Wer aber in Gebieten wohnt, in denen sich Naturgewalten häufiger austoben, kann mit diesem Produkt gut beraten sein. Hier werden also natürliche Gefahren versichert, welche die Hausrat oder Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt. Mit dem Abschluss muss man es allerdings nicht leicht haben: Insbesondere, wenn ein ähnlicher Vorfall, wie der nun zu versichernde, in der Vergangenheit bereits eingetreten ist, ist ein Versicherungsschutz äußerst schwer zu bekommen – ähnlich der Situation sich mit Vorerkrankungen um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bemühen. Den Versicherern ist das Risiko einfach zu groß.
Versicherung von Einbauten
Bei bestimmten Einbauten (Wandschrank, Einbauküche), die eigentlich die Wohngebäudeversicherung abdeckt, können Sie gegen einen Aufpreis verlangen, dass diese mit in ihre Police übernommen werden, wenn Sie diese Gegenstände gegen Einbuchschäden versichern wollen. In diesem Fall würden Sie leer ausgehen, blieben die Einbauten in der Wohngebäudeversicherung.
Glasversicherung
Sie ist nur lohnenswert, wenn man einen großen Wintergarten oder extrem teure Glaskonstruktionen besitzt – etwa am Haus, oder besonders kostspielige Fensterkonstruktionen. Rechnen Sie einfach mal durch, was eine zerstörte Glasfläche in Ihrem Falle kosten würde und wie viele Beiträge sie zahlen müssten. Meist rechnet es sich eher, den Schaden selbst zu begleichen. Sturmschäden an Ihrem Wintergarten begleicht die Gebäudeversicherung. Achten Sie aber bei einem nachträglich angebauten Wintergarten darauf, dass Sie diesen auch in Ihrer Police und der Versicherungssumme bedenken.
Fahrradversicherung
Wenn Ihnen Ihr Fahrrad bspw. aus Keller oder Nebengebäude geklaut wird, zahlt die Hausratsversicherung. Wenn Sie Ihr Fahrrad generell absichern wollen – beispielsweise bei Diebstahl an anderen Orten (Schule, Bahnhof etc.) - empfiehlt sich eine Fahrradpolice, die Sie in Form einer Zusatzversicherung über Ihre Hausratversicherung erhalten. Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Fahrrad in keiner Form gesichert wurde. Im Versicherungsfall benötigt die Versicherung von Ihnen Rahmennummer, Kaufbeleg, Typ und Hersteller. Sie sollten bereits nach dem Kauf Ihr Rad bei der Polizei registrieren lassen. Bei Diebstahl melden Sie der Polizei den Vorfall und geben der Versicherung die so genannte Tagebuchnummer. Damit haben Sie alles getan, was in diesem Fall in Ihrer Macht steht. Das sieht der Versicherer gern. Wie bei besonders teuren Gegenständen der Wohnung, empfiehlt sich auch bei kostspieligen Fahrrädern eine separate Versicherung. Hier wären dann auch Unfälle und Reparaturkosten, eventuell auch ein Auslandsschutz abgedeckt.
Die Versicherungssumme sollte nicht pro Quadratmeter berechnet werden, sondern individuell anhand des Wertes des Hausrats. Berechnen Sie alles zum Neuwert! Bei einer Unterversicherung sind Sie im Ernstfall nicht genug abgesichert. Bei Überversicherung wird die Versicherung zu teuer. Achten Sie darauf, die Versicherungssumme immer up-to-date zu halten. Wenn Sie bspw. ein teures Möbelstück verkaufen, kann die Versicherungssumme runter und Beiträge können eingespart werden. Leisten Sie sich einen großen, hochwertigen Kleiderschrank und ersetzen das kleine, alte Billigmodell, verändert das den Wert Ihres Hausrats ebenfalls.
Die Beiträge der Hausratversicherung werden durch folgende Faktoren beeinflusst:
- der Wert des Hausrats und demzufolge die Höhe der Versicherungssumme,
- die zusätzlich gewählten Optionen,
- die Wohnfläche und Ausstattung und
- die Postleitzahl. Sie gibt dem Versicherer Aufschluss über den Gefahrenbereich Ihres Wohnortes. Befinden sich bestimmte Gebäude in der näheren Umgebung, von welchen Gefahren für die umliegenden Gebäude ausgehen (z.B. ein Lager für Feuerwerkskörper) oder leben Sie bspw. in einer Gegend mit Waldbrandgefahr, müssen Sie höhere Beiträge entrichten.
„Grobe Fahrlässigkeit“
Ist sie mitversichert, genießen Sie Versicherungsschutz, wenn Sie bspw. Kerzen auf dem Tisch brennen lassen, die Waschmaschine oder der Geschirrspüler angestellt haben, und die Wohnung verlassen. Achten Sie also darauf, ob der Vertrag eine Klausel enthält, die einen Leistungsausschluss im Falle grober Fahrlässigkeit ankündigt. Wenn der Versicherer hierauf nicht verzichtet, dann bedeutet dies eine Zahlung nach Schwere des Vergehens.
Behördliche Auflagen
Prüfen Sie, ob Mehrkosten für Auflagen, die Ihnen behördlicherseits erteilt werden, übernommen werden.
Nur Wasserschäden?
Schäden nicht nur durch Wasser, sondern auch Flüssigkeiten, die aus Heizanlagen, Wärmepumpen und ähnlichen Anlagen austreten, sollten ebenfalls abgesichert sein.
Kündigung bei Hausrat- und Gebäudeversicherung
Nach dem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung, welche keine Leistungssteigerung mit sich bringt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Da Beiträge in Abhängigkeit der Postleitzahl variieren können, steht Ihnen außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn Sie sich durch einen Umzug betragsmäßig verschlechtern.
Interessante Ergänzung: Der Wohnungsschutzbrief
Ein Wohnungsschutzbrief ist eine Art Erste-Hilfe-Kasten. Darin finden Sie Unterstützung für die verschiedensten Problemchen rund um ihr Heim. Der Schutzbrief eilt Ihnen zu Hilfe, wenn sonst keiner greifbar ist, beispielsweise wenn Sie sich ausgesperrt haben oder unbedingt jemanden brauchen, der auf Ihr Kind aufpasst, und spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
Zu den versicherten Leistungen im Notfall zählen Schlüsseldienst, Rohrreinigungsservice, Sanitär-Installateurservice, Elektro-Installateurservice, Notheizung, Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Wespennestern, Unterbringung von Tieren und Kinderbetreuung. Die Leistungen werden bis zu einer bestimmten Höhe übernommen (Allianz bis 500,00 Euro). Dabei haben erhalten Sie ein bestimmtes Guthaben, innerhalb dessen Sie auf die angebotenen Leistungen zurückgreifen können (bspw. bis 1.500 Euro im Jahr).
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