Einbruchdiebstahl: Hausratversicherung gleicht Schaden aus

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In der dunklen Jahreszeit geht die Anzahl der Wohnungseinbrüche wieder nach oben. Eine Hausratversicherung zahlt den finanziellen Schaden aus Einbruchdiebstählen.

So langsam werden die Tage wieder kürzer und die Nächte länger. Das verdirbt nicht nur vielen Menschen die Laune, sondern fördert auch den Einbruch in Häuser und Wohnungen. Die früher einsetzende Dunkelheit begünstigt Täter beim Auskundschaften von potentiellen Häusern und Wohnungen. Handelt es sich zudem um eine eher anonyme Nachbarschaft und symbolisieren die Mieter/Eigentümer mit runtergelassenen Rollladen, dass sie nicht zu Hause sind, ist ein Einbruch für Diebe günstig.
Tatsächlich hat der Wohnungseinbruch im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr um ca. 5 Prozent zugenommen und der Tageswohnungseinbruch sogar um knapp 15 Prozent. Gegen den finanziellen Schaden können sich Mieter und Eigentümer mit einer Hausratversicherung absichern. Diese zahlt, wenn Wohnräume widerrechtlich aufgebrochen und Dinge entwendet werden. Das ist auch der Fall, wenn der Wohnungsschlüssel zuvor illegal entwendet wurde.
Allerdings muss man zwischen Einbruchdiebstahl und Einfachen Diebstahl unterscheiden. Der erstere wird von der Hausratversicherung entschädigt, der zweite Fall nicht. Einfacher Diebstahl bedeutet, dass die Diebe durch einfachen Zugriff an das Diebesgut gelangen konnten und das sichert keine Hausratversicherung in ihrem Leistungspaket ab.
Sollte es zu einem Schadensfall kommen und die Versicherung die Schadensübernahme verweigern, haben Versicherte das Recht ihre Police zu kündigen. Kündigungsrecht besteht immer nach dem Eintritt eines Schadensfalls, auch wenn er reguliert wird. Doch sollten sich Mieter und Eigentümer vorher schon um einen neuen Vertrag gekümmert haben, um im Fall des Falles nicht leer auszugehen.

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