Doppelt hält bei der Hausratversicherung nicht besser
Der 09.09.2009 war für viele Zeitgenossen ein besonderes Datum. Unzählige Paare gaben sich an diesem Tag das Ja- Wort. Verbunden damit ist künftig nicht nur, dass Bett und Tisch zusammengelegt werden, sondern auch eine Vielzahl anderer Dinge seit dem Tag der Eheschließung doppelt vorhanden sind. Dazu gehören auch Versicherungsverträge, die zu Single- Zeiten separat abgeschlossen wurden und nun an Bedeutung verloren haben. Die klassische Hausratversicherung gehört dazu.
Wird der Hausrat aus zwei Single- Wohnungen zusammen gelegt, ist nur noch ein Versicherungsschutz notwendig. Doppelabsicherungen sind zu teuer und meist auch im Schadensfall kompliziert in der Abwicklung.
In der Regel reicht eine kurze Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsmakler, um für Klarheit zu sorgen. Ein Vertrag bleibt bestehen, während der zweite gekündigt wird. Meist wird der zuletzt vereinbarte Vertrag für die Hausratversicherung beendet. Die Aufhebung geschieht meist rückwirkend bis zum Stichtag der doppelten Absicherung- also bis zum Tag der Eheschließung.
Diese Kriterien greifen nicht nur für Eheleute, sondern auch für eheähnliche Gemeinschaften, die ihren Hausstand zusammen legen. Die Doppelversicherung kann ebenfalls beendet werden, wobei die Aufhebung rückwirkend bis zur letzten Beitragsfälligkeit berücksichtigt wird. In der Regel erstattet die Hausratversicherung die zuviel bezahlten Beiträge zurück.
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