Urlaubszeit ist Einbruchzeit - eine Hausratversicherung hilft weiter
Die Sommerferien gehören zur Hautreisezeit und viele Wohnungen und Häuser stehen leer. Dies entgeht auch potenziellen Einbrechern nicht, die Ausschau nach verwaisten Domizilen halten. Wer sein Haus ohne Aufsicht zurück lassen muss, sollte Tipps der Polizei ernst nehmen, wenn es um Präventivmaßnahmen geht. Bleibt im Garten eine Anlegeleiter liegen, oder ist ein Fenster versehentlich auf kipp gestellt, wirkt diese Fahrlässigkeit auf Diebe und Einbrecher wie eine Eintrittskarte.
Betrachtet man die Statistik der Polizei für das vergangene Jahr 2008, so wird deutlich, dass Verbrechen dieser Art öfter vorkommen, als man annimmt. 108.284 Einrüche in Wohnungen und Häuser, Versuche eingeschlossen, wurden von den Ordnungshütern erfasst. Etwa ein Drittel der Versuche scheitert aus unterschiedlichen Gründen. Dabei entsteht ein massiver Schaden, der von offizieller Seite auf 273 Millionen Euro beziffert wird.
Dreisterweise passieren Einrüche auch dann, wenn die Bewohner anwesend sind; auf etwa zehn Prozent werden diese Fälle beziffert. Als erschreckend gilt auch, dass mehr als ein Drittel dieser Taten am Tage passieren und insbesondere in größeren Städten scheinen Einbrecher ein leichtes Spiel zu haben. Über Terrassen, durch die Kellertür oder die Fenster verschaffen sich die Täter Zugang zur fremden Wohnung und nehmen mit, was nicht niet- und nagelfest ist.
Vom Glück im Unglück kann dann derjenige sprechen, der eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Diese kommt unter anderem auch für Schäden auf, die durch einen Einbruch entstanden sind. Wer den persönlichen Schaden hat, der durch den Besuch ungebetener Gäste entstanden ist, sollte dann wenigstens ausreichend über die Hausratversicherung abgesichert sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass beim Vertragsabschluss eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart wurde. Diese sollte sich am Wert der Einrichtungs- wie auch Wertgegenstände orientieren. Gehören jedoch eine teure Münzsammlung, wertvoller Schmuck oder gediegene Kunst zu den Wertgegenständen, sollte man mit seinem Versicherer darüber reden, um einer Unterversicherung zu entgehen.
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