Auskunftspflicht gilt auch bei der Hausratversicherung
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Wenn es um wahrheitsgemäße Auskünfte geht, denken die meisten Zeitgenossen wohl eher an eine private Krankenversicherung, eine Risikolebensversicherung, oder den Schutz vor einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit. Doch nicht allein Personenversicherungen dieser Art sind mit einer Auskunftspflicht durch den Versicherten verbunden.
Was viele Menschen nicht wissen: Eine Auskunftspflicht besteht auch für eine Hausratversicherung, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Eine Hausratversicherung kann sogar Leistungen verweigern, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus stellt, dass der Versicherungsnehmer bewusst falsche Angaben gemacht hat, um sich dadurch einen finanziellen Vorteil zu sichern. Doch gemäß des neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist es für eine Versicherungsgesellschaft längst nicht mehr so einfach, einen Vorsatz von Seiten des Versicherten nachzuweisen. So muss der Versicherungsnehmer nur dann Informationen offen legen, wenn der Versicherer gezielt danach fragt. Dieses Kriterium beinhaltet andere gesetzliche Vorgaben, als eine Anzeigepflicht, die bei der man sich selbstständig melden muss. Doch die Versicherungsunternehmen haben vorgebeugt und halten heutzutage Formblätter bereit, in denen der Versicherte Informationen zum eingetretenen Schadenfall machen muss. Auf diese Weise kann der Versicherer auch besser einschätzen, wer letztendlich für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Wer seinen Versicherungsschutz nicht verlieren will, sollte sich demnach an die Vertragsbedingungen halten.
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