Blick in die Police der Hausratversicherung sorgt für Klarheit
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Die Garten- und Terrassensaison ist eröffnet und wer nach einem langen Abend unter freiem Himmel keine Lust mehr verspürt, seine Gartenmöbel sicher zu verstauen, sollte sich Zeit nehmen und einen Blick in die Klauseln seiner Hausratversicherung werfen. Denn klar ist wohl eines: Viele Hausratversicherungen beinhalten nicht zwingend den finanziellen Schutz, wenn die Möbel entwendet werden.
Bleibt über Nacht alles auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten, ist nichts vor einem Diebstahl abgesichert. Versichert sind bei den meisten Hausratversicherungen nur Gartenmöbel, wenn sie nach dem Gebrauch wieder sicher verstaut werden. Dies kann der Keller wie auch ein Gartenschuppen sein. Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen: selbst Gartenmöbel, die auf dem Balkon über Nacht stehen bleiben, müssen sicher untergebracht werden, wenn ein Versicherungsschutz bestehen soll. Doch generell sollte man frühzeitig überprüfen, ob der Diebstahlschutz in der Hausratversicherung enthalten ist.
Ist dies nicht der Fall, bleibt nur der Wechsel des Anbieters oder des Tarifs. Mit einer zusätzlichen Absicherung kann man bei einer Hausratversicherung nicht rechnen. Doch auch wenn die Hausratversicherung hochwertige Gartenmöbel im Versicherungsschutz einschließt, ist der Schutz auf in der Regel auf maximal 500 Euro begrenzt. Wer also hochwertige Echtholz- Gartenmöbel besitzt, sollte sie besser nach Gebrauch diebstahlsicher wegschließen.
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