Hausratversicherung- ein Blick lohnt in die Police
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Wer sein Gepäck im Urlaub verliert, oder ein Langfinger sich daran bereichert, muss nicht zwingend vorher eine Reisegepäckversicherung abschließen. Viele wissen gar nicht, dass oft die herkömmliche Hausratversicherung Schäden dieser Art auch übernimmt, wenn beispielsweise in der Ferienunterkunft eingebrochen wird.
Dies bezieht sich meist auf Versicherungsverträge, die nach dem Jahr 1992 abgeschlossen wurden. Dann lohnt es sich für den Versicherungsnehmer, die Police genauer unter die Lupe zu nehmen. Meist ist die Klausel darin verankert, dass Wertsachen wie auch Reisegepäck über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten mit zehn Prozent von der Versicherungssumme abgesichert sind. Maximal wird jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 Euro festgesetzt und dies bei einem weltweiten Schutz.
Doch wer sich auf Reisen begibt, sollte frühzeitig einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen, denn eine Hausratversicherung für unterwegs hat naturgemäß auch ihre Grenzen. Der Versicherungsschutz besteht in der Regel nur dann, wenn gewaltsam in die Reisunterkunft eingebrochen wird und dies deutlich zu sehen ist. Sind keine Spuren vorhanden, muss der Versicherer von Unachtsamkeit ausgehen und der Versicherte geht leer aus, wenn ein Fenster offen blieb, oder die Tür nicht verriegelt wurde.
Wird der Urlauber auf offener Straße bestohlen oder handelt es sich bei der Ferienunterkunft um ein Reisemobil, tun sich Versicherer meist schwer, den Schaden zu übernehmen. Ein Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn das Feriendomizil durch elementare Einwirkungen wie Hagel oder Sturm zu Schaden kommt und dadurch das Reisgepäck beschädigt wird. Doch gilt bei einem Schaden immer die Regel, den Versicherer sofort zu informieren. Wurde eingebrochen, liegt es klar auf der Hand, dass die Polizei den Schaden aufgenommen haben muss. Erfüllt der Versicherte nicht seine Pflichten, geht der Schutz verloren.
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