Hausratversicherung muss Mitschuld ihrer Kunden berücksichtigen

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Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll zu mehr Kundenfreundlichkeit und zu einem erhöhten Verbraucherschutz führen. Wichtiger Bestandteil der Neuregelungen ist, dass Versicherungsgesellschaften auch dann zahlen müssen, wenn der Versicherte zum Teil den Schaden selber verursacht hat.

Die Schwere der Fahrlässigkeit nimmt jedoch einen besonderen Stellenwert ein, wenn es um die Kostenverteilung geht. Ratsam ist, nicht den erstbesten Vorschlag der Versicherung hinzunehmen. Schließlich muss die Mitschuld auch ausreichend geprüft werden und viele Gerichte werden sich wohl künftig damit zu beschäftigen haben.
Bislang wurde eine Schadensregulierung nach dem "Alles oder nicht- Prinzip"behandelt. Konnte der Versicherer eine Fahrlässigkeit nachweisen, ging der Versicherte immer leer aus. Wurde beispielsweise ein Fenster in einer Erdgeschosswohnung beim Verlassen in Kippstellung gebracht und später eingebrochen, musste die Versicherung keinen Cent zahlen.
Das Versicherungsvertragsgesetz will in Fällen dieser Art nun für ein höheres Maß an Gerechtigkeit sorgen. So genannte Quotelungen sollen die jeweilige Versicherung am Schaden beteiligen, den nicht immer kann man von einer groben Fahrlässigkeit sprechen. Doch leider beinhaltet dieses Gesetz keine verbindlichen Regelungen. Wie viel Prozent vom entstandenen Schaden letztendlich vom Versicherer übernommen werden, wird im Mittelpunkt zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen stehen.
Als Tipp kann somit nur gelten, nicht voreilig ein Angebot der Versicherung hinzunehmen, sondern vielmehr eine Prüfung des Sachverhalts von neutraler Seite durchführen zu lassen.

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