Hausratversicherung zahlt für mehr Schäden, als man denkt
100% kostenlos
Zerstört ein Wohnungsbrand den Hausrat, oder geht durch Unachtsamkeit der Weihnachtsbaum in Flammen auf, zahlt die private Hausratversicherung den Schaden. Doch nicht nur dafür geht der Versicherer in Leistung- auch darüber hinaus entstandene Schäden, die im Zusammenhang mit der Ursache stehen, werden ersetzt.
Naturgemäß leidet der Hausrat auch immer dann, wenn Löschversuche unternommen werden. Schaum und Wasser hinterlassen schließlich Spuren, die auch den nicht vom Feuer betroffenen Hausrat schädigen können.
Vielfach sind private Hausratversicherungen mit attraktiven Zusatzbausteinen ausgestattet. So wird nicht nur dann gezahlt, wenn beispielsweise ein Feuer für einen Schaden sorgt, sondern auch beim regelwidrigen Austritt von Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Versichert sind dann alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände.
Doch Vorsicht- wenn teure Wertgegenstände vorhanden sind, sollte man sich frühzeitig mit dem Versicherer in Verbindung setzen und nach einem zusätzlichen Schutz fragen.
Grundsätzlich gilt für Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck, dass lediglich bis zu 20 Prozent von der Versicherungssumme ersetzt werden.
Eine besondere Beachtung sollte man Blitzschlägen schenken. Verursachen diese Schäden durch einen Brand, geht die Hausratversicherung in Leistung. Doch viel öfter kommt es zu Schäden, wenn ein Blitzschlag Überspannungsschäden auslöst. Elektronische Geräte wie Computer oder auch Fernsehgeräte sind nicht automatisch durch die private Hausratversicherung geschützt. Wer hier vorbeugen will, sollte seinen Versicherungsschutz entsprechend aufstocken.
Ein wichtiger Baustein um seinen Haftpflichtversicherungsschutz auszubauen, ist der Schutz gegen Überspannungsschäden durch Blitzschläge. Im Schadensfall winken dann bis zu 100 Prozent von der Versicherungssumme.
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