Lange Vertragslaufzeiten sind passé
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Wer einen alten Versicherungsvertrag besitzt, muss nicht mehr die volle Zeit aussitzen, um zu wechseln. Der Beginn des Jahres 2009 hielt für den Bundesbürger eine Vielzahl an Neuregelungen bereit, die unter anderem auch dazu beitragen, den Verbraucher nun besser zu stellen. Das neue Kündigungsrecht kommt vielen Versicherungsnehmern entgegen, denn Verträge, die fünf Jahre oder länger vereinbart waren, können seit 1. Januar 2009 bereits nach drei Jahren gekündigt werden.
Noch wissen es nicht alle, aber lange Verträge dürfen nun grundsätzlich früher gekündigt werden. Betroffen sind von dieser Neuregelung nicht nur Neuverträge, sondern auch Versicherungspolicen, die vor dem Jahr 2008 geschlossen wurden. Das Kündigungsrecht besteht also immer nach drei Jahren, doch müssen natürlich auch Fristen eingehalten werden, damit die Kündigung fristgerecht erfolgen kann.
Spätestens drei Monate vorher sollte die Kündigung in schriftlicher Form beim Versicherer vorliegen. Wer auf der sicheren Seite stehen will, muss Vorkehrungen treffen und die Kündigung via Einschreiben auf den Weg bringen.
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