Ist Hausrat auch auf Reisen versichert?

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Wer hierzulande eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, nimmt diesen Schutz auch grundsätzlich mit in seinen Urlaub, vorausgesetzt, es handelt sich dabei um einen gewöhnlichen Urlaub, der den Zeitraum von mehreren Wochen nicht überschreitet.

Wird dem Reisenden das Gepäck aus dem verschlossenen Hotelzimmer entwendet, oder wird man auf der Straße überfallen und ausgeraubt, greift der Versicherungsschutz der herkömmlichen Hausratversicherung.
Doch mit Einschränkungen oder der Verweigerung des Versicherungsschutzes muss gerechnet werden, wenn der Reisende grob fahrlässig gehandelt hat. Wurde beispielsweise eine Tür oder ein Fenster nicht verschlossen, wird sich keine Hausratversicherung finden lassen, die für den Schaden aufkommt.
Wer unterm Strich nicht mit leeren Händen da stehen will, muss auch seinen Pflichten kennen. Dazu gehört an erster Stelle, dass die Polizei wie auch der Versicherer umgehend informiert werden müssen.
Wer eine Hausratversicherung hat, muss dann nicht zusätzlich eine Reisegepäckversicherung abschließen. Zum einen greift der Hausratversicherungsschutz und zum anderen sind die meist teuren Reisgepäckversicherungen mit hohen Auflagen ausgestattet, sodass der Versicherte nicht selten mit leeren Handen dasteht.

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