Ach so?!: Hausratversicherung zahlt auch Schäden, wenn die Waschmaschine unbeaufsichtigt läuft?
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Fahrlässiges Handeln ist oft ein Grund für Versicherer im Schadensfall die Übernahme der Kosten zu verweigern.
Autor: Miriam
Datum: 15.06.09
Ich wohne in einer WG und habe schon so manchen Streit mit meiner Mitbewohnerin durch. Unser neuestes Thema ist das Wäschewaschen, während man nicht anwesend ist. Ich bin da eher die Vorsichtigere von uns beiden und bleibe daheim, während ich wasche. Sie aber lässt die Waschmaschine fast immer unbeaufsichtigt laufen und ist der Meinung, dass im Fall der Fälle die Hausratversicherung schon zahlen wird. Ist das denn wirklich so? Zahlt die Hausratversicherung auch dann, wenn man absichtlich die Wohnung verlässt, während die Waschmaschine läuft?
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Anmerkung der Redaktion:
Hallo Miriam,
wenn Sie während des Waschvorgangs in der Wohnung verweilen und Ihr Möglichstes zur Schadensabwehr unternommen haben, stehen Sie damit auf der sicheren Seite. Denn in den meisten Fällen lehnen Versicherer den Schadensausgleich aufgrund von Fahrlässigkeit ab. Sollten Sie jedoch grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben, zahlt die Versicherung auch bei Schäden, die in Abwesenheit entstanden sind.
Wenn Sie sich näher zum Versicherungsschutz rund ums Heim informieren möchten, werfen Sie doch mal einen Blick in unseren Haushaltssguide.
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