Glätte durch Laub: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig
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Der Herbst bedeutet für Hauseigentümer vor allem Arbeit, da zur Verkehrssicherungspflicht auch das Räumen der Gehwege gehört. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert Schäden, die mit der Vernachlässigung dieser Pflicht einhergehen.
Die kalte Jahreszeit hat uns wieder und es sind während der Nacht bereits Temperaturen von unter null Grad Celsius zu verzeichnen. Doch der Herbst lässt das Laub in den schönsten Farben erstrahlen und erfreut die Kinder beim Spielen und das Auge der Erwachsenen. Für Haus- und Grundbesitzer bedeuten sie jährlich allerdings vor allem Aufwand. Denn gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind sie zur Verkehrssicherungspflicht angehalten. Dazu gehört unter anderem auch, dass der Gehweg vor dem Grundstück sicher sein muss. Herabfallendes Laub macht Gehsteige rutschig und bildet für Fußgänger damit eine Gefahrenzone. Sollte ein Passant durch Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu Schaden kommen, muss der Grundstückseigner dafür haften.
Aus diesen Gründen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer unabdingbar. Diese kommt für Schäden aus Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht sowie aus mangelnder Instandhaltung auf.
Handelt es sich um eine vermietete Immobilie, kann der Eigentümer diese Pflicht an den Mieter übertragen. Allerdings ist er trotzdem dafür verantwortlich, dass der Mieter dieser Pflicht auch nachkommt. Ist dies nicht der Fall, haftet auch hier der Eigentümer.
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