Wintereinbruch erfordert Versicherung auch für Haus und Hof
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Wer vom Wintereinbruch überrascht wurde, konnte oft nicht rechtzeitig die Verkehrssicherheit des eigenen Hauses gewährleisten. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung ist er gegen eventuelle Schadensersatzforderungen gewappnet.
Der Wintereinbruch in Nord-Brandenburg und Mecklenburg kam für alle überraschend. Und so überschlugen sich die Meldungen über Unfälle, Verkehrsstaus und Rutschpartien auf den Straßen. Doch nicht nur die Autofahrer mussten schnell Vorbereitungen treffen, auch Hausbesitzer standen somit in der Verantwortung ihren Pflichten nachzukommen. Zu diesen gehört nicht nur die Instandhaltungspflicht des eigenen Hauses sondern auch die Verkehrssicherheit auf dem dazugehörigen Grundstück. Dazu gehört auch die Gehwegsicherung des Gehwegabschnittes, der sich direkt vor dem Haus befindet. Das bedeutet, der Eigentümer muss dafür sorgen, dass in Jahreszeiten in denen Glätte herrscht, niemand durch Ausrutschen zu Schaden kommt. Somit muss der Hauseigentümer diesen Abschnitt vom Schnee räumen beziehungsweise mit Sand oder Salz streuen. Kommt doch jemand durch unzureichende Sicherung zu Schaden, wird der Hausbesitzer für diesen zur Verantwortung gezogen. Dieses gilt im Übrigen auch für die Eigentümer vermieteter Immobilien. Selbst dann, wenn eine Vereinbarung mit dem Mieter getroffen wurde, dass dieser für die Sicherung des Gehweges zuständig ist. Sollte nun aber, wie am gestrigen Tag, der Winter so überraschend vor der Tür stehen, dass man so schnell nicht handeln konnte und eine Person ist zu Schaden gekommen, werden die Kosten eines solchen Schadens von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen.
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