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Wer die Sicherheit auf seinem Grund und Boden gewährleisten will, sollte sich für den wichtigen Schutz einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung entscheiden. Eine Immobilie, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erfordern in der Regel einen solchen Versicherungsschutz.

Bewohnt der Eigentümer die Immobilie nicht selber, reicht meist der konventionelle Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung aus.
Wer mehrere Immobilien besitzt, muss jede einzelne gesondert absichern lassen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg wird dies erforderlich, weil die private Haftpflichtversicherung nur dann einen entsprechenden Versicherungsschutz bieten würde, wenn das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Andernfalls muss die Immobilie über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert werden und dies auch dann, wenn Haus oder Wohnung leer stehen sollten.
Immobilienbesitzer, die mehrere Häuser ihr eigen nennen, sollten sich somit nicht blind auf eine private Haftpflichtversicherung verlassen. Selbst für Mehrfamilienhäuser greift der Privathaftpflichtschutz lediglich für die selbstgenutzte Wohnung.
Der Schutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ermöglicht demjenigen, der ein Grundstück gekauft auch, kleine Bauvorhaben bis zu einer Summe von 100.000 Euro absichern zu lassen. Doch Vorsicht- wer ein größeres Bauvorhaben verwirklichen will, kommt mit diesem Schutz nicht aus. Dann ist es zwingend erforderlich, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, die für einen Versicherungsschutz einsteht, der die komplette Bauzeit abdeckt.
Wer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen will, sollte jedoch erst seinen privaten Haftpflichtversicherer fragen, ob das individuelle Risiko auch gleichzeitig beitragsfrei mit abgesichert ist. So gibt es Versicherungsunternehmen, die Einliegerwohnungen und vermietete Räume gegen einen geringen Aufschlag gleich mitversichern oder beitragsfrei stellen.

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